Frage:
Wenn ich beim Verrichten der Wudu einen kleinen Teil dessen, was während der Wudu gewaschen werden muss vergesse, und mich dann genau nachdem ich Wudu verrichtet habe erinnere, sollte ich Wudu wiederholen oder ist es ausreichend, nur diesen ausgelassenen Teil zu waschen?

Antwort:
Die korrekte Reihenfolge ist eine der Bedingungen der Wudu, damit sie gültig ist. Wenn eine Person beim Verrichten der Wudu vergisst, einen Teil ihres Körpers, der gewaschen werden muss, zu waschen, auch wenn es nur ein kleiner Teil davon ist, und wenn dies während dem Verrichten der Wudu passiert und wenn die Spuren des Wassers noch auf ihrem Körper und noch nicht getrocknet sind, dann muss sie nur das waschen, was sie vergessen hat und was danach kommt.
Aber wenn sie sich erinnert, dass sie einen Teil der Glieder, die gewaschen werden müssen, vergessen hat zu waschen, nachdem ihr Körper trocken wurde oder wenn sie sich daran erinnert, während sie betet oder danach, dann muss sie seine komplette Wudu widerholen und sie muss ebenso ihr Gebet widerholen, weil es keine Kontinuität in ihrem Fall gab und eine lange Zeit vergangen war, seitdem sie ihr Wudu beendet hatte.
Allah hat befohlen, alle Pflichtteile des Körpers bei der Wudu zu waschen; wenn er deshalb einen Teil auslässt, auch wenn dieser klein ist, dann ist es so, als ob er kein Wudu verrichtet hätte.

Und mit Allah ist der Erfolg. Möge der Frieden und Segen Allahs auf dem Gesandten, seiner Familie und seinen Gefährten sein.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(‘Abd al-‘Aziz ibn ‘Abd-Allah ibn Baaz, ‘Abd al-‘Aziz Aal al-Schaykh, Bakr Abu Zayd)

Fataawa al-Lajnah al-Daa’imah: al-Majmuu‘ah al-Thaaniyyah, 6/92