Frage an Islam Fatwa:

Ist die Wudu einer Frau gültig, wenn sie im Gesicht Wimperntusche und Abdeckstift aufgetragen hat?

Frage:

Verhindert Make-up / Schminke, dass Wasser während der Wudu (Gebetswaschung) die Haut erreicht, das heißt: Muss dieses Make-up bei jeder Wudu entfernt werden?

Antwort:

Wenn das Make-up eine wasserundurchlässige Eigenschaft/Konsistenz hat, muss es entfernt werden. Wenn es keine Konsistenz hat, die wasserundurchlässig ist, sondern lediglich eine Färbung ist (wie z.B. Henna), die keine Masse/Schicht (auf der Haut, Nägel oder Haar) bildet, dann ist es nicht notwendig, es zu entfernen.

Wenn es eine Eigenschaft hat, die wasserundurchlässig ist, bedeutet das: Es verhindert, dass das Wasser (die Wudu-Stellen) erreicht, und dieses muss vom Gesicht entfernt werden. Genauso vom Arm, Gesicht oder Bein; wenn dort etwas wie eine Masse (aufgetragen) ist, muss es entfernt werden. Wenn es jedoch etwas ist, das keine Materialität hat, und keine Masse bildet, dann ist es nicht erforderlich, dies zu entfernen, ja.

Schaykh Abdulaziz bin Baz, rahimahullah

Quelle: Audioaufnahme des Schaykhes aus der Sendung "Nuur ala ad-Darb". Übersetzung: Abu Davut Konyevi