Frage:

Aller Lobpreis gebührt Allah allein, ich bin eine muslimische Frau. Ich versuche alles zu tun, was Allah gefällt und halte mich an den islamischen Hijab (Schleier). Jedoch möchte meine Mutter, möge Allah ihr vergeben, nicht, dass ich den Hijab trage und befiehlt mir, ins Kino zu gehen und Fernsehen sowie Videos, etc. zu schauen. Sie sagt zu mir: "Wenn du dich nicht amüsierst, wirst du alt werden und deine Haare werden grau."

Antwort:

Es ist deine Pflicht, sanftmütig mit deiner Mutter umzugehen, ihr Gutes zu tun und in einer respektvollen Weise mit ihr zu sprechen, denn eine Mutter hat ein großes Recht über ihre Kinder. Jedoch darf man seiner Mutter oder jemand anderem in schlechten Angelegenheiten nicht gehorchen.

Der Prophet (Friede sei auf ihm) sagte: "Gehorsam ist nur im Ma'ruf (das, was als gut, nützlich oder passend durch die islamische Gesetzgebung und Muslime von gesundem Verstand beurteilt wird)."

Es sollte keinem erschaffenen Wesen gehorcht werden, wenn dies Ungehorsamkeit gegenüber dem Schöpfer beinhaltet. Dies gilt für einen Vater, Ehemann und andere; niemand darf in einer Tat gehorcht werden, die Ungehorsamkeit gegenüber Allah beinhaltet, gemäß dem zuvor genannten Hadith. Allerdings sollten eine Ehefrau, ein Sohn und Ähnliche Güte zeigen und gute Wege finden, um Probleme durch Darlegung der Beweise der Schari'a (Islamisches Gesetz) und der Verpflichtung, Allah (Erhaben sei Er) und Seinem Gesandten (Friede sei auf ihm) zu gehorchen und die Ernsthaftigkeit des Ungehorsams ihnen gegenüber zu lösen.

Darüber hinaus sollte man durch Ausdauer in der Wahrheit gekennzeichnet sein und dem Ungehorsam gegenüber denen, die zum Widerspruch der Verordnungen Allahs drängen, widerstehen; sei es ein Ehemann, ein Vater, eine Mutter oder jemand anderes. Es sollte erwähnt werden, dass es keinen Schaden darin gibt, Programme zu schauen, die keine unerwünschten Dinge beinhalten, wie wissenschaftliche Seminare, nützliche Lektionen. Man muss sicherstellen, dass das, was im Fernsehen und auf Videos gesehen wird, frei von jeglichen von der Schari'ah verurteilten Szenen ist. Der Besuch des Kinos ist unzulässig wegen der darin gezeigten verbotenen Dinge.

Schaykh Abdulaziz bin Baz, rahimahullah

Quelle: Majmoo’ al-Fataawa Ibn Baz, Teil 5, Seite 358. Übersetzung: Abu Davut Konyevi