Die Mutter der Ehefrau ist eine Mahramah für den Ehemann der Tochter und es ist ihm erlaubt, das von der Mutter seiner Ehefrau zu sehen, was ein Mann von seinen Mahramaat sieht, wie z.B. das Gesicht, die Hände, Hals, Haar usw.

Das Küssen und Umarmen des Ehemannes der Tochter ist falsch und nicht gestattet, denn so etwas kann nur mit dem Ehemann getan werden, aufgrund der befürchteten Fitnah, die entstehen könnte. Doch es ist ihm erlaubt, ihren Kopf zu küssen, weil das nichts Verbotenes darstellt.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen

Fataawa al-Lajnah al-Daa’imah, 17/365, 366

 


Frage:
Einige Frauen behalten den Hijab vor den Ehemännern ihrer Töchter an und sie weigern sich, ihnen die Hand zu reichen. Ist das richtig?
 
Antwort:
Alles Lob gebührt Allaah.
 
Der Ehemann der Tochter einer Frau ist einer ihrer Mahaarim durch Heirat. Daher ist es ihm erlaubt, von ihr das zu sehen, was er auch von seiner Mutter sehen darf, von seiner Schwester, Tochter und allen anderen seiner Mahramaat.
Es ist eine Art des Extremismus, wenn eine Frau ihr Gesicht, ihr Haar, die Unterarme etc. vor dem Ehemann ihrer Tochter bedeckt. Ebenso ist es eine Art des Extremismus, wenn sie sich weigert, ihm die Hand bei einem Treffen zu schütteln. Das kann zu Problemen oder dem Abbruch der Beziehungen führen. Sie sollte es also vermeiden zu übertreiben, außer sie hat begründete Zweifel an ihm oder sie bemerkt, dass er sie auf unangemessene Art und Weise anschaut, dann hat sie das Recht dazu und handelt richtig.
 

Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen

Al-Fataawa al-Jaami’ah li-l-Mar’ah al-Muslimah, Teil 3, S. 822
Fataawa al-Lajnah al-Daa’imah, 17/356, 357


Frage:
Ist es erlaubt, die Hand der Mutter der Ehefrau zu schütteln und mit ihr zu verreisen?

Antwort:
Ja, daran ist nichts Falsches, denn sie ist eine Mahramah, da Allah die Mutter der Ehefrau dauerhaft zur Ehe verboten hat für den Ehemann ihrer Tochter. Deshalb ist sie einer seiner Mahramah und es ist nichts Falsches daran, ihre Hand zu schütteln und mit ihr zu verreisen. Wenn aber die Gefahr der Fitnah besteht, dann solltest du ihre Hand nicht schütteln, wie z. B. wenn du Verführung befürchtest oder die Provokation von Lust. Doch wenn keine solche Angst besteht, dann ist nichts Falsches daran, ihre Hand zu schütteln und mit ihr zu verreisen, und du bist ihr Mahram als Resultat deines Ehevertrages mit ihrer Tochter. Allaah sagt, die Frauen anführend, die Mahramaat sind: {أُمَّهَاتُ نِسَائِكُمْ}

„die Mütter eurer Frauen“ (Surah an-Nisaa’ 4:24), d. h. die Mütter eurer Ehefrauen sind Mahramaat (zur Ehe verboten) für euch.


Scheikh Saalih al-Fauzaan, hafidhahullah

Al-Muntaqa min Fataawa al-Scheikh al-Fauzaan, 3/Frage Nr. 450