Frage:
Ist es erlaubt, von dem Fleisch zu essen, das von jemandem geschlachtet wurde, der absichtlich nicht betet, wissend, dass er sich darauf beruft, die Schahada gesagt zu haben? Was sollten wir tun, wenn wir keinen Schlachter finden, der betet?
 
Antwort:
Wenn eine Person nicht betet, sollten wir das von ihr geschlachtete Fleisch nicht essen. Dies ist die korrekte Ansicht, denn der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte: "Zwischen einem Mann und Kufr sowie Schirk steht das Unterlassen des Gebets." [1]

Und der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte: "Das Abkommen, das zwischen uns und ihnen steht, ist das Gebet, wer es unterlässt, ist ein Kafir." [2]

Und er sagte: "Der Beginn der Angelegenheit ist Islam und ihre Säule ist das Gebet." [3]

Wenn die Säule einer Sache fällt, dann kann diese nicht aufrecht stehen oder weiter bestehen; wenn die Säule fällt, fällt das, was auf ihr ruht, ebenfalls.

Daher ist es bekannt, dass derjenige, der nicht betet, keine Religion hat und daraus folgt, dass das von ihm geschlachtete Fleisch nicht gegessen werden darf. Falls du in einem Land lebst, in dem es keine muslimischen Schlachter gibt, solltest du selber schlachten und deine Hände für etwas benutzen, was dir zum Vorteil gereicht, oder nach einem muslimischen Schlachter suchen, der das Fleisch für dich schlachtet und sei es in seinem eigenen Haus. Lob sei Allah, dies ist etwas Einfaches, deshalb solltest du in dieser Angelegenheit nicht achtlos sein.

Du solltest diesem Mann raten, Allah zu fürchten und zu beten. Seine Vorstellung, dass die Schahadatayn (die zwei Glaubensbekenntnisse) ausreichend seien, ist ein schwerer Fehler, denn die Schahadatayn sind mit Bedingungen verknüpft, die erfüllt werden müssen, wie der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte: "Mir wurde befohlen, die Menschen zu bekämpfen, bis sie bezeugen, dass es keinen zurecht anbetungswürdigen Ilah außer Allah gibt (La ilaha illa Allah) und dass ich der Gesandte Allahs bin und dass sie das Gebet verrichten und die Zakah zahlen. Wenn sie dies tun, sind ihr Blut und ihr Besitz sicher vor mir, außer in Fällen, die vom islamischen Gesetz vorgeschrieben sind, und ihre Abrechung ist bei Allah.“ (sahih, übereinstimmend angenommen)

Gebet und Zakah werden also gemeinsam mit den Schahadatayn genannt. Gemäß einer anderen Version heißt es: „Mir wurde befohlen, die Menschen zu bekämpfen, bis sie sagen „La ilaha illa Allah“, dann sind ihr Blut und ihr Besitz sicher vor mir, außer in Fällen, die vom islamischen Gesetz vorgeschrieben sind, und ihre Abrechung ist bei Allah.“ Das Gebet ist eine dieser Bedingungen und die Zakah ist eine dieser Bedingungen.

Was der Gläubige zu tun hat, ist Allah zu fürchten, und jeder, der behauptet ein Muslim zu sein, muss Allah fürchten und die fünf Gebete regulär verrichten, denn das Gebet ist das Fundament des Islams und es ist die großartigste der fünf Säulen nach den Schahadatayn. Wer es vernachlässigt, vernachlässigt seine religiöse Verpflichtung, und wer nicht betet, hat den Glauben verlassen. Wir bitten Allah darum, uns sicher und gesund zu bewahren.

Dies ist die Wahrheit und dies ist es, was richtig ist. Einige der Gelehrten sagten, dass solch eine Person kein Kafir im Sinne des großen Kufr ist, sondern vielmehr im Sinne des kleinen Kufr und dass sie eine große Sünde begeht, eine, die schlimmer ist als Unzucht, schlimmer als Stehlen, schlimmer als das Trinken von Alkohol. Doch sie ist kein Kafir im Sinne des großen Kufr bis sie abstreitet, dass das Gebet obligatorisch ist. Dies ist die Ansicht einer Anzahl von Gelehrten.

Doch die korrekte Ansicht ist die, die durch die Worte des Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam) bestätigt wurde und die besagt, dass solch eine Person ein Kafir im Sinne des großen Kufr ist, wie in den oben genannten Ahadith nachzulesen ist, denn sie hat die Säule oder Grundlage des Islams unterlassen, welche das Gebet ist. Wir sollten diese Angelegenheit nicht zu leicht nehmen. `Abd-Allah ibn Schaqiq, der bedeutende Tabi`i (radiAllahu anhu) sagte: "Die Gefährten des Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam) betrachteten nicht das Unterlassen von irgendetwas als Kufr, außer im Falle des Gebets." Und er erwähnte, dass die Sahabah übereinstimmend der Meinung waren, dass derjenige, der nicht betete, ein Kafir war. Wir bitten Allah darum, uns sicher und gesund zu halten.

Wir müssen also vorsichtig sein und an dieser so wichtigen Verpflichtung festhalten und die Angelegenheit nicht als gering betrachten, wenn jemand nicht betet. Wir sollten nicht das von ihm geschlachtete Fleisch essen oder ihn zu irgendwelchen Festen einladen oder seine Einladungen akzeptieren. Vielmehr sollte er gemieden werden, bis er bei Allah bereut und mit dem Gebet beginnt. Wir bitten Allah darum, uns allesamt rechtzuleiten.


Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah

Majmu` Fatawa al-Scheikh ibn Baz; Band 10; S. 274-276
 

 
[1] Muslim in seinem sahih Werk von Jabir ibn `Abd-Allah al-Ansari (radiAllahu anhu)
[2]  Imam Ahmad und die vier Autoren der Sunan mit einem sahih Isnad von Buraydah ibn al-Husayb (radiAllahu anhu)
[3]  Imam Ahmad und al-Tirmidhi mit einem sahih Isnad von Mu`adh ibn Jabal (radiAllahu anhu)