Frage 3:
Wie verhält es sich jedoch, wenn er darüber informiert wird, dass das Fleisch durch Elektroschock (vor dem Tod) betäubt wurde [1], oder zu Tode erstickt oder erschossen wurde?
Wie sieht das Urteil bezüglich Fleischs aus, welches auf diese Weise geschlachtet wurde? Wird es als Kadaver betrachtet? (Welcher dem Muslim verboten ist)

Antwort:
Wenn dies mit Sicherheit bekannt ist (dass das Tier erstickt oder erschossen wurde), dann ist es nicht erlaubt, dies zu essen, weil es dann als Kadaver betrachtet wird.


Schaykh Ibn Utheymin, rahimahullah

Aus ‚Fragen und Antworten bezüglich dem Fleisch der Ahlul-Kitab (Leute der Schrift)‘ Beantwortet von Imam Muhammad Ibn Saalih al-Utheymin


[1] (Anmerk. des Übersetzers) das vor dem Tode betäubte Tier zählt nicht zum Kadaver, da es zum Zeitpunkt der Schlachtung noch lebt.