Die durch widerruflicher (erste oder zweite) Talaaq geschiedene Frau darf sich vor ihrem Ehemann enthüllen, schmücken, schön machen und Parfüm tragen. Sie darf mit ihm sprechen und er darf mit ihr sprechen; sie darf mit ihm zusammen sitzen und alles tun, abgesehen vom Geschlechtsverkehr und den Handlungsweisen, die dazu führen. Diese dürfen nur geschehen, wenn er sie (während der ‘Iddah zur Ehefrau) zurück nimmt.


Shaykh Ibn ‘Uthaymiin, rahimahullah

Fataawa Islamiyyah, 3/310