Frage:
Was ist das Urteil über einen Ehevertrag mit jemandem, der zuerst nicht betete, doch dann von Allah rechtgeleitet wurde?

Antwort:
Falls Ehefrau- und Mann beide zum Zeitpunkt des Ehevertrages nicht beteten, ist der Vertrag gültig. Doch wenn nur sie betete muss der Vertrag erneuert werden, denn es ist einer muslimischen Frau nicht gestattet, einen Kafir zu heiraten, wie Allah sagt (ungefähre Bedeutung): ‚… Und verheiratet nicht (mu'min Frauen) mit Götzendienern, bevor sie glauben. …‘ (2:221)

Dies bedeutet, dass muslimische Frauen keine Männer heiraten dürfen, bevor sie nicht Muslime wurden, denn Allah sagt in Surah al-Mumtahana (ungefähre Bedeutung): ‚… Wenn ihr sie (die weiblichen muslimischen Auswanderer) dann als gläubig erkennt, dann schickt sie nicht zu den Kuffar zurück. Weder sind sie ihnen (zur Ehe) erlaubt, noch sind sie ihnen (diesen Frauen) erlaubt.‘ (60:10)“


Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah

Fataawa Islamiyya, 3/242-243