Frage:
Darf sich eine Frau, einem Mann zur Ehe anbieten?
 
Antwort:
Al-Hafiz Ibn Hadjr sagte, dass Ibn al-Munayyir in al-Haschiyyah sagte: Einer der nachdrücklichen Punkte im Wissen al-Bukhari’s ist, dass er die Geschichte der Frau, welche sich dem Propheten (sallAllahu alaihi was sallam) anbot, zu einem generellen Prinzip machte; er verstand daraus, dass es einer Frau erlaubt ist, sich einem rechtschaffenen Mann, dessen Rechtsglauben sie bezeugt, zur Ehe anbietet. Und wenn er sie mag, dann kann er sie ehelichen.

Diese beiden Ahadith – der Hadith von Sahl und von Anas, diese erwähnen beide Frauen, die sich dem Propheten (sallAllahu alaihi was sallam) zur Ehe anboten – zeigen die Erlaubnis, dass sich eine Frau einem Mann anbietet und ihn wissen lässt, dass sie ihn mag. Und sie begeht nichts Falsches damit. Derjenige, dem sie sich anbot, hat die Wahl anzunehmen. Jedoch muss er nichts aussprechen - wenn er still bleibt, reicht dies als Ablehnung.


Fath al-Baari, 9/175

 



Al-Ayni sagte: Anas Worte zu seiner Tochter: „Sie ist besser, als du“, beweisen die Erlaubnis für eine Frau, sich einem rechtschaffenen Mann anzubieten und ihm zusagen, dass sie ihn mag. Dies weil er rechtschaffen und nützlich, oder weil er Wissen und Ehre hat, oder andere Charakterstärken und rechtschaffene Vorzüge. Die Tochter von Anas (radi Allahu anha) schaute auf die äußere Tat und erkannte es nicht richtig, bis Anas sagte: „Sie ist besser, als du“.

 

Was die Frauen angeht, die sich einem Mann aus weltlichen Gründen anbieten, so ist es widerlich.


‘Umdat al-Qaari’ Scharh Sahih al-Bukhaari, 20/113