Frage an Islam Fatwa:

Was ist das Urteil im folgenden Fall: Im Ehevertrag wurde eine aufgeschobene Brautgabe-Zahlung (Mahr) vereinbart und festgehalten. Darf die Frau später auf den aufgeschobenen Teil der Mahr ganz oder teilweise zu Gunsten ihres Ehemanns verzichten?

Allah (subhana wa ta'ala) sagt:

﴿‏ وَآتُوا النِّسَاءَ صَدُقَاتِهِنَّ نِحْلَةً ۚ فَإِن طِبْنَ لَكُمْ عَن شَيْءٍ مِّنْهُ نَفْسًا فَكُلُوهُ هَنِيئًا مَّرِيئًا ﴾‏

"Und gebt den Frauen ihre Brautgabe (Mahr) als Geschenk. Wenn sie für euch aber freiwillig auf etwas davon verzichten, dann verzehrt es als wohlbekömmlich und zuträglich." [Surah an-Nisa 4:4]

Ibn Kathir sagte:

"Wenn die Frau ihm einen Teil oder die gesamte Mitgift guten Herzens gibt, darf ihr Mann sie nehmen, da es in diesem Fall für ihn rechtmäßig ist." [Quelle: Tafsir Ibn Kathir]

Ibn Qudamah sagte:

"Wenn die Frau auf ihre Brautgabe, den sie von ihrem Ehemann zugesprochen bekommen hat, ganz oder teilweise verzichtet oder ihn ihm nach seiner Annahme geschenkt hat, und sie ist in der Lage, über ihr Vermögen zu verfügen, ist dies gültig und korrekt, und wir kennen keinen Widerspruch dazu, aufgrund des Ausspruchs Allahs, des Erhabenen: إِلَّا أَنْ يَعْفُونَ ﴿ 'Es sei denn, sie verzichten (darauf)' (Surah al-Baqara 237) - damit sind die Ehefrauen gemeint -, und Allah (ta'ala) sagte: 'Wenn sie für euch aber freiwillig auf etwas davon verzichten, dann verzehrt es als wohlbekömmlich und zuträglich.'[Quelle: Al-Mughni]

Imam Al-Qurtubi sagte:

"Die Gelehrten sind sich einig, dass, wenn eine Frau, die die Kontrolle über sich selbst hat, ihrem Ehemann ihren Mahr schenkt, dies für sie gültig ist." [Quelle: Tafsir al-Qurtubi]

Übersetzung: Abu Davut Konyevi

 قال ابن قدامة في المغني: وإذا عفت المرأة عن صداقها الذي لها على زوجها أو عن بعضه أو وهبته له بعد قبضه، وهي جائزة الأمر في مالها جاز ذلك وصح، ولا نعلم فيه خلافاًً، لقول الله تعالى: إِلَّا أَنْ يَعْفُونَ، يعني الزوجات، وقال الله تعالى: فَإِنْ طِبْنَ لَكُمْ عَنْ شَيْءٍ مِنْهُ نَفْساً فَكُلُوهُ هَنِيئاً مَرِيئاً .

وقال القرطبي في تفسيره: واتفق العلماء على أن المرأة المالكة لأمر نفسها إذا وهبت صداقها لزوجها نفذ ذلك عليها.