Frage:
Ist es der Frau erlaubt ohne einen Mahram in ein islamisches Land zu verreisen, mit der Absicht für Allāh und Seinen Gesandten ﷺ auszuwandern?
Antwort:
Falls sie in einem Land des Unglaubens lebt und den Umzug von einem Land des Unglaubens in ein islamisches Land bezweckt, wissend, dass dies für sie möglich ist - sprich: die Anreise in ein islamisches Land und die Sesshaftigkeit dort für sie gewährt wird, so ist es kein Problem. Die Auswanderung aus einem Land des Unglaubens in ein islamisches Land ist nicht im Reiseverbot für die Frau eingeschlossen.
Shaykh Salih al-Luhaidan, hafidhahullah

Frage:
Möge Allah Ihnen Wohlergehen schenken, geehrter Sheikh. Die zweite Frage is von einer in Europa ansässigen Frau: Sie fragt nach dem Urteil über die Auswanderung einer Frau ohne Mahram von einem Land des Unglaubens in ein muslimisches Land - ist dies für sie erlaubt?
Antwort:
Ja, in diesem Fall ist das eine Ausnahme ohne die Beteiligung eines männlichen Mahrams für die Frau (während der Reise). Die Auswanderung ohne einen Mahram ist erlaubt, ähnlich wie die Auswanderung der Gefährtinnen des Propheten ﷺ aus Mekka in seiner Zeit, ohne einen Mahram. Dies ist eine notwendige Angelegenheit und es gibt auch Beweise dafür. In anderen Fällen ist die Beteiligung eines Mahrams jedoch obligatorisch.