Frage:
Sind das überfahren der (roten) Ampel und ähnliche Verkehrsverstöße, wie das Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzung inner- oder außerhalb der Stadt, wahlloses Parken, besonders zu Gebetszeiten, und das Verärgern anderer ohne Grund, haram in der Schari’ah oder makruh?
Bitte geben Sie uns diesbezüglich eine Fatwa.

Antwort:
Verkehrssysteme sind zum allgemeinen Nutzen der Muslime konzipiert und implementiert wurden. Es ist folglich die Aufgabe aller Fahrer in Übereinstimmung mit ihnen zu handeln, denn der Verstoß gegen sie führt zu vielen Unfällen, bei denen die Menschen Verletzungen und Gefahren ausgesetzt sind.
Was das Parken nahe der Moschee für eine kurze Zeit angeht, sei es um das Salah zu verrichten oder aus anderen Gründen, ohne dabei jeglichen ärger zu verursachen, so ist dies kein Problem, inschaa‘Allah.
 
Und von Allah kommt der Erfolg. Möge der Frieden und Segen auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten sein.
 

Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(Abdul-Aziz ibn Baz, Salih Al-Fawzan, Abdul-Aziz Al Al-Shaykh, Abdullah ibn Ghudayyan, Bakr Abu Zayd)

Fatawa al-Lajna Daimah; Band 23; Seite 469; Fatwa Nr. 15752