Frage:

Wir sind eine Gruppe von Muslimen in Amerika, und wir wollen uns eine Wohnung kaufen. Es gibt ein Unternehmen, die Wohnungen für andere zu ihren Bedingungen aufkauft, nämlich, dass sie die Wohnung kaufen und an unserer Stelle bezahlen, die Wohnung aber auf unseren Namen läuft. Es gibt zwischen ihnen und uns dann eine Abmachung, dass wir jeden Monat einen bestimmten Betrag zahlen, z. B. 100 Dollar, so als ob wir unsere reguläre Miete zahlten, und wenn die Summe voll ist, ist es unser Haus. Wie lautet das Urteil dazu?

Antwort:

Um ehrlich zu sein, habe ich die Frage nicht richtig verstanden. Was ich verstanden habe ist, dass dieses Unternehmen das Haus kauft und es den Studenten dann auf Raten wieder verkauft. Es ist aber doch klar, dass das Unternehmen das Haus nur kauft, um es den Studenten zu einem höheren Preis auf Raten zu verkaufen. Dies ist nur ein Trick, um an Zinsen zu kommen und daher nicht erlaubt.

Wenn aber die Häuser ursprünglich dem Unternehmen gehören und die Studenten von ihnen ein Haus auf anständige Raten kaufen, so ist dies nicht schlimm, selbst wenn dann der Verkaufswert den Hauswert übersteigt.

Dass aber zusätzlich zu den Raten, die sie bezahlen, eine Miete erhoben wird, ist nicht richtig, da ein Haus, das zu einem befristeten Ratenpreis verkauft wurde, Eigentum seines Käufers ist, und wie kann es sein, dass der Besitzer Miete zahlt? Der Besitzer kann kein Mieter sein, weil der Verkaufsgewinn ab dem Zeitpunkt des abgeschlossenen Verkaufs dem Besitzer gehört, auch wenn der Verkauf sich über einen befristeten Zeitraum erstreckt.

Wie man es auch betrachtet, so ist dieses Verhalten nicht korrekt, es sei denn, die Studenten kaufen eine Wohnung von einem Unternehmen, die sie bereits hergerichtet und renoviert hat, zu einem auf Raten gezahlten Preis, der höher ist, als der Geldpreis und es wird ihnen keine Miete abverlangt, dagegen ist nichts einzuwenden.

Schaykh Muhammad al-Uthaimin, rahimahullah

Quelle: الأقليات المسلمة: فتوى حول المسلمين الذين يعيشون كأقليات - Muslimische Minderheiten: Fatawa über die Muslime, die als Minderheiten leben, Frage Nr. 87.