Frage:
Ich predige und leite Menschen (zum Guten), ebenso führe ich das gemeinschaftliche Gebet und das Jumu’ah-Gebet in einer der Moscheen. Darin habe ich eine Bibliothek, die eine Menge wertvoller Sunna-Bücher enthält gegründet. In der Masjid unterrichte ich Hadith, Fiqh, Tawhid und Tafsir. Auch behandele ich die Kranken mit Ruqyah, wie es authentisch vom Gesandten Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) in Sahih-Ahadith überliefert wurde, mit Ruqyah, die er (sallallahu alayhi wa sallam) für seine Familie und Sahaba rezitierend anwandte, und die Rukyah, die Jibriil (alayhis-salam) für ihn rezitierte.
Ich nutze nichts anderes, außer das was in den Ahadith erwähnt wurde. Natürlich wissen Sie, dass Ruqyah als authentisch und wahr durch die Bücher der Sunnah etabliert ist. Die häufigste Rukyah, die ich verwendende, ist die, welche in den Büchern des Schaykh al-Islam (ibn Taymiyyah) erwähnt wird, wie {إيضاح الدلالة في عموم الرسالة} ‚Iidaah ad-Dalaalah fi ‘Umuum ar-Risaalah‘ und seinen anderen wohlbekannten Büchern, und ebenso in den Büchern von Ibn Al-Qayyim, wie {زاد المعاد} ‚Zaad Al-Ma‘aad‘.

Ich erhalte eine Vergütung hierfür, unter Berufung dessen, was in den Sahihayn der Hadith (Bukhary u. Muslim) überliefert  ist, auf der Autorität von Abu Said Al-Khudry, was die Zulässigkeit der Rukyah-Rezitation und des Erhaltens von Gegenleistung dafür unterstützt. Der Hadith ist Eurer Eminenz sicherlich bekannt.
Das Erhalten des Lohnes erspart mir die Peinlichkeit des Anbettelns der Menschen, denn ich bin ein blinder Mann und habe angespannte familiäre Lebensverhältnisse. Zudem war ich nicht erfolgreich genug darin, einen Job zu bekommen.
Ich weiß, dass das, was ich mache islamisch zulässig und rechtmäßig ist, doch einige unwissende Menschen widersprachen dem grundlos. Daher hoffe ich, auf Allah vertrauend, dass Eure Eminenz eine Fatwa ausstellt, die notwendigen Punkte hervorhebend, so dass ich aufgeklärt und überzeugender sein kann gegenüber denjenigen, die in Unwissenheit Einwände gegen meine Bezahlung erheben.
Wenn Sie sehen, dass das, was ich mache falsch (baatil) ist, so geben Sie mir bitte überzeugende Beratung, denn ich kann mich keiner ihrer Meinungen wiedersetzen.

Antwort:
Wenn die Realität ist, wie du sie beschrieben hast – dass du die Kranken mit rechtmäßiger Ruqyah behandelst, ausschließlich das anwendend, was authentisch vom Propheten (sallallahu alayhi wa sallam) berichtet wurde, und du dich aufmerksam auf das beziehst was der berühmte Gelehrte Ibn Taymiyyah (rahimahullah) in seinen wohlbekannten Büchern protokollierte, und was der bedeutende Gelehrte Ibn Qayyim al-Jawziyyah (rahimahullah) in ‚Zaad al-Ma’aad‘ aufzeichnete, sowie auf andere ähnliche Bücher der Ahl al-Sunnah wa al-Jamaa’ah, – (dann ist) deine Arbeit erlaubt, deine Bemühungen lobenswert, und du wirst belohnt, inschaa‘Allah.
Es ist nichts daran verkehrt Bezahlung für deine Arbeit zu nehmen, gemäß dem Hadith von Abu Sa’id al-Khudri (radiya-llahu anhu), auf den du dich in deiner Frage bezogen hast.

Auch bitten wir Allah, dich für deine Taten zu belohnen, die du erwähntest zu tun, wie predigen, betreuen, lehren, Leute im Gebet leiten, und das Errichten einer öffentlichen Bibliothek mit wertvollen Büchern der Ahlus-Sunna wal-Jama’ah. Wir bitten Allah, dich mit dem Besten zu belohnen, für das Gute, dass du für deine Brüder tust, und wir hoffen das Allah dir mehr Erfolg im Gutes-tun gewährt, und das Er dich von Seiner Huld bereichert, sodass du das, was die Leute haben nicht benötigst. Wahrlich, Allah (suhhanahu wa ta’ala) ist nah, und beantwortet die Du‘a.

Und mit Allah ist der Erfolg. Möge Allahs Salaah (Heil) und Salaam auf dem Propheten, seiner Familie und Gefährten sein.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(`Abdullah ibn Qa`ud, `Abdullah ibn Ghudayyan, `Abdul-Razzaq `Afify, `Abdul-`Aziz ibn `Abdullah ibn Baz)

Fataawa al-Lajnah ad-Daa’imah lil buhuuth al-'Ilmiyyah wal-Iftaa', Fatwa Nr. 2734