Frage an Islam Fatwa:

Wir sind eine Familie aus der Türkei und unser Sohn wurde kürzlich beschnitten. Unsere Eltern möchten ein Familientreffen mit Essen zur Beschneidung (Sünnet) veranstalten, was unter den türkischen Muslimen ein kultureller Brauch ist, jedoch nicht als religiöse Feier betrachtet wird. Wie lautet das Urteil dazu?


Schaykh Abdulaziz Ibn Baz wurde über das Festmal zur Bescheidung gefragt, und er antwortete:

Es gibt nichts Falsches daran. Es ist eine Gunst von den Gunsterweisungen Allahs. Wenn man ein Festmahl hält und zwei Tiere für die Aqiqah schlachtet, ist das in Ordnung. Er kann dazu einladen, wen er will, von den sunnitischen Brüdern.

Wenn die Aqiqah am siebten Tag oder später stattfindet ... dann sind es für den Jungen zwei geschlachtete Tiere und für das Mädchen eines. Was die bloße Beschneidung angeht, so ist es in Ordnung, es auch als Familientreffen durchzuführen.

Fragesteller:

(Was ist mit der) Verteilung von Süßigkeiten zur Beschneidung, wie es in einigen (arabischen) Nachbarländern üblich ist?

Antwort:

Ich weiß nichts darüber. Wenn er Essen zur Beschneidung für denjenigen bereitstellt, der beschnitten wird, oder für die guten Leute, die sich darüber freuen, dann weiß ich nichts, das dagegen spricht. Das ist eine altbekannte Praxis, und das Festmahl zur Beschneidung ist eines der erlaubten und bekannten Festmahle.

Wenn es jedoch in einer besonderen Art und Weise gemacht wird, die von den Christen übernommen wird, ist das nicht erlaubt. Wenn es eine Methode ist, die von den Juden oder Christen oder anderen nicht-Muslimen praktiziert wird, dann nein, man sollte ihnen nicht ähnlich sein. Die Methode der Beschneidung bei den Muslimen sollte eine andere sein, eine besondere und reine Methode, die sich nicht nach den Feinden Allahs richtet.

Schaikh Abdulaziz Ibn Baz

Quelle: Audioaufnahme, ( فتاوى الجامع الكبير )

In einer anderen Fatwa fügte der Schaikh hinzu:

Was das Zusammenkommen von Männern und Frauen an einem bestimmten Tag zur Beobachtung der Beschneidung und das Entblößen des Kindes vor ihnen betrifft, ist dies verboten; da dies das Entblößen der Schamteile betrifft, die der islamische Glaube befielt zu verbergen und es untersagt, sie zu entblößen.

Ebenso ist die Geschlechtermischung von Männern und Frauen bei dieser Zusammenkunft nicht erlaubt; aufgrund der darin liegenden Fitnah (Versuchung) und dem Verstoß gegen die reinen Scharia.

Schaikh Abdulaziz Ibn Baz

Quelle: Majmu' Fatawa wa Maqalat Mutanawia, Band 4, Seite 423-424 und Majmu' Fatawa wa Maqalat al-Scheikh Ibn Baz,  Band 10, Seite 44.

Übersetzung: Abu Davut Konyevi

 الشيخ ابن باز: لا بأس به نعمة من نعم الله، إذا جعل وليمة، وعق عنه العقيقة ذبيحتين؛ لا بأس، يدعوا إليه من أحب من إخوان سنة.

إذا كان في وقت العقيقة في اليوم السابع، أو تأخر ... بعد ذلك سنة عن الرجل ذبيحتان للذكر، وعن الأنثى واحدة، أما مجرد الختان؛ فهذا لا بأس من باب أيضاً اجتماع العائلة.

السؤال: توزيع الحلوى للختان في بعض الدول المجاورة؟

الجواب: ما أعلم في هذا شيئًا، أما كونه يجعل طعامًا للختان لمن يختنه، أو لأهل الخير فرحًا بالختان بينهم، ما أعلم فيه شيئًا، كان هذا من قديم معروف، وليمة الختان من الولائم المباحة المعروفة.

أما أن يفعله على طريقة خاصة يتخذها النصارى هذا ما يجوز، إن كانت الطريقة التي يفعلونها طريقة يعتادها اليهود، أو النصارى، أو كفار آخرون لا، لا يتشبه بهم تكون طريقة الختان عند المسلمين غير طريقة، أولئك تكون طريقة مختصة سليمة، لا تشبه بأعداء الله.


أما التجمع رجالاً ونساء في يوم معلوم لحضور الختان وإيقاف الولد متكشفًا أمامهم فهذا حرام؛ لما فيه من كشف العورة التي أمر الدين الإسلام بسترها ونهى عن كشفها.
وهكذا الاختلاط بين الرجال والنساء بهذه المناسبة لا يجوز؛ لما فيه من الفتنة، ومخالفة الشرع المطهر.

مجموع فتاوى ومقالات متنوعة) الجزء الرابع ص 423، 424- (مجموع فتاوى ومقالات الشيخ ابن باز 10/ 44)