Frage:
Wenn eine Person eine Rakah des Jumu'ah Gebets verpasst, soll er diese Rakah nachholen oder das Dhuhr-Gebet beten?

Antwort:
Wenn eine Person eine Rakah des Freitagsgebets verpasst, soll er es nachholen und es wird wie ein vollständiges Jumu'ah Gebet betrachtet. Dies wurde vom Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam) authentisch überliefert.

Möge Allah uns Erfolg geben. Möge der Frieden und Segen auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten sein.


Das ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen

Fataawa al-Lajna ad-Da'ima; Kategorie: Jumu'ah Gebet; Band 8; Seite 225; Erste Frage der Fatwa Nr. 4256