Frage:
Ist es für eine (freiwillig) fastende Person erlaubt, ihre Fasten zu brechen, wann immer sie es sich wünscht?

Antwort:
Ja, dies ist für sie erlaubt. Jedoch ist es bevorzugt, dass sie ihr Fasten vollendet. Außer wenn es einen Grund gibt, das Fasten zu brechen, wie das Ehren von Gästen, extreme Hitze oder Ähnliches. Dies ist, was der Prophet (sallallaahu 'alayhi wa sallam) in einem Hadith von 'Aa'ischah (radiya-llaahu 'anha) bestätigte, worüber wir bereits gesprochen haben.

Und Allah ist derjenige der den Erfolg gibt.


Schaykh Abd al-Aziz ibn Baz, rahimahullah

Fataawaa Islamiyyah, Band 3, S. 338


Frage:
Was ist das Urteil darüber, freiwilliges Fasten zu brechen; ist dies eine Sünde?

Antwort:
Eine freiwillig fastende Person kann es (das Fasten) brechen, und muss keinen Ersatz dafür leisten. In der Tat wird einer Person, die freiwillig fastet, freier Lauf gelassen, ob vor oder nach Beginn des Fastens.
Und von Allah ist der Erfolg. Möge Allahs Heil und der Segen auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und Gefährten sein.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(`Abdullah ibn Ghudayyan, `Abdul-Razzaq `Afify, `Abdul-`Aziz Bin Baz)

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