Frage:

Ist es erlaubt, beim Du'a' (Bittgebet) die Hände zu erheben, insbesondere beim Reisen mit dem Flugzeug, Auto, Zug usw.?

Antwort:

Das Erheben der Hände während des Du'a', wo auch immer sich eine Person befindet, ist eine der Ursachen für die Annahme des Du'a', wie der Prophet (Frieden sei mit ihm) sagte: "Allah zeichnet sich durch Bescheidenheit und Zurückhaltung aus und schämt sich, Seinen Diener mit leeren Händen abzuweisen, wenn er diese zu Ihm erhebt." Der Prophet (möge Allahs Frieden und Segen auf ihm sein) sagt auch: "Allah (möge Er Erhaben sein) ist gut und akzeptiert nur das, was gut ist. Allah hat den Gläubigen befohlen, das zu tun, was Er den Boten befahl. So sagt Er (möge Er Erhaben sein): O ihr, die ihr glaubt (an die Einheit Allahs - Islamische Monotheismus)! Esst von den rechtmäßigen Dingen, die Wir euch gegeben haben, und seid Allah dankbar. Allah (möge Er verherrlicht und erhaben sein) sagt auch: O (ihr) Gesandten! Esst von den Tayyibât [alle Arten von Halâl-Lebensmitteln, die Allah für erlaubt erklärt hat (Fleisch von geschlachteten essbaren Tieren, Milchprodukte, Fette, Gemüse, Früchte usw.)] und tut rechtschaffene Taten. Dann erwähnte er [den Fall] eines Mannes, der weit gereist ist, zerzaust und staubig, seine Hände zum Himmel ausbreitend [sagend]: "O Herr! O Herr!" - während seine Nahrung unrechtmäßig, sein Trinken unrechtmäßig, seine Kleidung unrechtmäßig ist und er unrechtmäßig ernährt wird, wie kann er dann erhört werden!" (Berichtet von Muslim in seinem Sahih 'authentischen' Buch der Hadithe).

Dieser Hadith impliziert also, dass einer der Gründe, warum Allah (Erhaben ist Er) auf Du'a' antwortet, darin besteht, dass eine Person während des Du'a' die Hände hebt. Der Hadith impliziert auch, dass einer der Gründe, warum Allah (Erhaben ist Er) nicht auf Du'a' antwortet, darin besteht, dass eine Person unrechtmäßige Quellen verzehrt. Die Tugend des Händeerhebens während des Du'a' gilt jedoch, ob eine Person an Bord eines Flugzeugs, eines Zuges, eines Autos, eines Raumfahrzeugs usw. ist. Nur in Fällen, in denen der Prophet (Frieden sei mit ihm) während des Du'a' seine Hände nicht erhob, sollten wir das Gleiche tun und unsere Hände nicht erheben. Einer dieser Fälle ist während der Khutbah (Predigt) für das Jumu'ah (Freitags) Gebet, da der Prophet (Frieden sei mit ihm) zu dieser Zeit seine Hände nicht erhob, es sei denn, er machte Du'a' für Regen. Der Prophet (Frieden sei mit ihm) hob seine Hände auch nicht zwischen den zwei Sujuds (Niederwerfungen) und vor dem Taslim (Friedensgruß zum Abschluss des Gebets) am Ende des Tashahhud (eine Rezitation in der Sitzposition in der letzten Einheit des Gebets). Er (Frieden sei mit ihm) erhob seine Hände nach dem Abschluss der obligatorischen Salahs (Gebete) mit Taslim nicht, sondern las nur die vorgeschriebenen Adhkar (Bittgebete und Erinnerungen, die zu bestimmten Zeiten regelmäßig gesagt werden).

Wir müssen also dem Vorbild des Propheten folgen für das Tun oder Unterlassen des Propheten ist ein Beweis, dass wir das Gleiche tun müssen oder nicht. Wiederum sollen wir unsere Hände in den Fällen erheben, in denen der Prophet (Frieden sei mit ihm) dies tat, seinem Beispiel folgend (Frieden sei mit ihm). Dies liegt auch daran, dass das Erheben der Hände während des Du'a' einer der Gründe für die Annahme durch Allah (Erhaben ist Er) ist. Wir sollten also auch die Hände während des Du'a' in Fällen erheben, in denen es keine Überlieferung gibt, die definiert, ob er (Frieden sei mit ihm) seine Hände gehoben hat oder nicht, denn das Erheben der Hände ist ein Grund für die Annahme.

Schaykh Abdulaziz bin Baz, rahimahullah

Quelle: Majmu’ al-Fatawa Ibn Baz, Teil 6, Seite 124, 125. Übersetzung: Abu Davut Konyevi