Frage:
In einem Wutanfall schwor ich, meinen Sohn zu schlagen, bis sein Blut fließt, aber ich tat es nicht. Was muss ich tun?
Möge Allah Sie mit Gutem belohnen.

Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.

Du musst Kaffarat Yamin (Sühne für das Brechen eines Gelübdes) entrichten, da dieses Schlagen keine Tat ist, die dich Allah näher bringen kann; es handelt sich um einen persönlichen Versuch, mit etwas umzugehen. Wenn Du es also nicht getan hast, musst Du Kaffarat Yamin entrichten. Und weil ihn zu schlagen, bis sein Blut fließt, nicht erlaubt ist.

Das Gelübde, das Du in diesem Fall beschreibst, ist wie ein Gelübde, um Sünde zu begehen; es ist nicht erlaubt, ein Gelübde zu erfüllen, um Sünde zu begehen, und die Sühne dafür ist Kaffarat al-Yamin, welche ist: Zehn arme Menschen zu speisen oder sie einzukleiden, oder einen gläubigen Sklaven zu befreien. Wer nicht dazu in der Lage ist, irgendeines dieser drei Dinge zu tun, kann drei Tage fasten.

Die Speisung der Armen geschieht dadurch, indem man ihnen einen halben Saa' Grundnahrungsmittel des Landes gibt, ob es Datteln, Weizen, Reis oder was auch immer ist. Das gleichwertige Gewicht sind etwa anderthalb Kilogramm.

Und Allah ist die Quelle der Kraft.


Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah

Majmu Fatawa wa Maqalat Mutanawwia li Samahat, Bd. 8, S. 393