Frage:
Mein Vater schickte mich in die Bundesrepublik Deutschland um Elektrizität bei der Gesellschaft Siemens zu studieren, aber ich kann das Studium nicht abschließen aus bestimmten Gründen bezüglich Wohnsitz. (Aufzählung der Gründe wurden wegen Nichtrelevanz weggelassen) Außerdem würde ich gerne Schari’ah (islamisches Recht) studieren, da ich daran während meines Aufenthalts in Köln Interesse fand. Meine Eltern wollen das nicht, bis zu dem Maße, dass mein Vater mich bat eine deutsche Frau zu heiraten oder Asyl zu beantragen, um eine Aufenthaltsgenehmigung (in Deutschland) zu erwerben. Er hielt mich von der Rückkehr in die Türkei ab.
Kann ich meinem Vater Ungehorsam sein in der Hinsicht dass ich gerne Schari’ah studieren würde? Mir wurde gesagt es wäre mir unter Missachtung meines Vater nicht erlaubt. Ich wüsste gerne das Urteil diesbezüglich. Möge Allah Sie mit Gutem belohnen!

Antwort:
Wenn du islamisches Recht studieren möchtest ist es deinem Vater nicht erlaubt, dich daran zu hindern. Der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte:

{إنما الطاعة في المعروف.}

„Das Gehorchen gibt es (nur) im Ma’ruuf.“ [1]

Und von Allah ist der Erfolg. Allahs Heil und der Segen seien auf dem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(`Abdullah ibn Ghudayyan, `Abdul-Razzaq `Afify, `Abdul-`Aziz ibn `Abdullah ibn Baz)

alifta.net> Genehmigung des Vaters für das Erlernen der Sunnah; Band 12; Fatwa Nr. 10385


[1] Al-Bukhari, Sahih, Buch: Urteile, Nr. 7145; Muslim, Sahih, Buch: Herrschaft, Nr. 1840; Al-Nasaa’y, Sunan, Buch: Al-Bay`ah, Nr. 4205; Abu Dawud, Sunan, Buch: Jihad, Nr. 2625; Ahmad, Musnad, band 1, S. 82.