Frage:
Ist es einer Frau erlaubt, ohne die Erlaubnis ihres Ehemannes von dessen Besitz zu nehmen? Und wenn es passiert ist, was ist die Sühne dafür?

Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.

Es ist einer Frau nicht erlaubt, ohne die Erlaubnis ihres Ehemannes etwas von dessen Besitz zu nehmen, es sei denn, dass er der Verantwortung der finanziellen Versorgung ihr gegenüber nicht gerecht wird – in diesem Fall ist es ihr erlaubt, das zu nehmen, was sie für sich selbst und ihre Kinder benötigt, ohne das Maß zu überschreiten. Denn der Prophet (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) sagte zu Hind Bint Utba, als sie sich bei ihm darüber beschwerte, dass ihr Ehemann Abu Sufjan seiner Verantwortung der finanziellen Versorgung ihr und ihrer Kinder gegenüber nicht gerecht wurde: „Nimm das, was du für dich und deine Kinder benötigst, ohne das Maß zu überschreiten.“

Hierfür ist keine Kaffara erforderlich, wenn die Situation wie beschrieben ist. Aber wenn sie etwas nimmt, obwohl er seiner Verpflichtung nachkommt, dann muss sie das zurückgeben, was sie entwendet hat, selbst wenn es ohne seine Kenntnis geschieht, falls sie befürchtet, dass es ihn verärgern würde, wenn sie es ihm erzählt.

Allahs Segen und Frieden seien auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und Gefährten.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen

Fatawa al-Lajna ad-Daima, 21/167