Frage:
Braucht eine Frau die Erlaubnis ihres Ehemannes um das Haus zu verlassen? Wie verhält es sich wenn sie ihre Eltern besuchen oder die Verwandschaftsbande pflegen möchte?

Antwort:
Allah sagt im Quran in Bezug auf den Umgang mit den Frauen:
 

{وَعَاشِرُوهُنَّ بِالْمَعْرُوفِ ۚ فَإِن كَرِهْتُمُوهُنَّ فَعَسَىٰ أَن تَكْرَهُوا شَيْئًا وَيَجْعَلَ اللَّـهُ فِيهِ خَيْرًا كَثِيرًا}

„Und geht in rechtlicher Weise mit ihnen um. Wenn sie euch zuwider sind, so ist euch vielleicht etwas zuwider, während Allah viel Gutes in es hineinlegt.“ (Surah An-Nisaa‘ 4:19)

Ibn Kathir sagte: „Das heißt, sprich freundlich zu ihnen, behandele sie gut und achte auf deine Taten (ihr gegenüber) sowie deine Erscheinung so viel du kannst. Das was du möchtest, das sie für dich tun soll, tu das selbe für sie. Allah sagt:

{وَلَهُنَّ مِثْلُ الَّذِي عَلَيْهِنَّ بِالْمَعْرُوفِ ۚ وَلِلرِّجَالِ عَلَيْهِنَّ دَرَجَةٌ}

„Und ihnen (den Frauen) steht in rechtlicher Weise (gegenüber den Männern) das gleiche zu, wie (den Männern) gegenüber ihnen. Doch die Männer haben ihnen gegenüber einen gewissen Vorzug.“ (Surah Al-Baqarah 2:228)

Der Gesandte Allahs ( sallallahu alayhi wa sallam) sagte:

{خيركم خيركم لأهله، وأنا خيركم لأهلي}

„Der Beste von euch ist derjenige, der am besten zu seiner Familie ist, und ich bin der Beste von euch zu meiner Familie.“ (Als Sahih klassifiziert von Shaykh al-Albani in ‚As-Silsilah as-Sahihah‘, 285)“ (Tafsir Ibn Kathir 1/477)

 

Shaykh al-Ilm Ibn Taymiyyah sagte: „Zaid Ibn Thabit sagte: „Der Mann ist der Sayyid (Herr) laut dem Buche Allahs, und er rezitierte die Verse, indem Allah sagt: {وَأَلْفَيَا سَيِّدَهَا لَدَى الْبَابِ} „Und sie fand ihren Herrn (Sayyid) bei der Tür vor.“ (Surah Yuusuf 12:25)

Umar ibn al-Khattab sagte: {النكاح رق, فلينظر أحدكم عند من يرق كريمته} „Ehe ist Sklaverei, so sei vorsichtig im Hinblick auf dessen, wem du deine Tochter zur Versklavung gibst.“

In at-Tirmidhi und anderen ist überliefert, dass der Prophet ( sallallahu alayhi wa sallam) sagte:

{اسْتَوْصُوا بِالنِّسَاءِ خَيْرًا، فَإِنَّمَا هُنَّ عَوَانٍ عِنْدَكُمْ – أي: أسيرات-}

„Ich fordere euch auf, die Frauen gut zu behandeln, denn sie sind Gefangene mit euch.“

So ist eine Frau wie eine Sklavin oder Gefangene ihres Ehemannes, und laut dem Konsens der Imame kann sie das Haus nicht verlassen außer mit seiner Erlaubnis, egal ob ihr Vater, ihre Mutter oder irgendjemand anderes ihr sagt dies zu tun.“ (Ibn Taymiyyah, Al-Fataawa al-Kubra, 3/148)

Ibn Muflih al-Hanbali sagte: „Es ist haram für eine Frau das Haus ihres Mannes ohne seine Erlaubnis zu verlassen, außer in Notfällen oder zu Verpflichtungen, welche die Schari‘ah anordnet.“ (Al-Adab asch-Schariyyah, 3/375)

 

Die Madhaahib-Gelehrten unterscheiden sich in der Angelegenheit, ob die Frau ihrem Mann darin gehorchen muss, wenn es um die Pflege der Verwandschaftsbande geht

Ibn Nujaym (Hanafi) sagte: „Wenn ihr Vater ein älterer Mensch ist und sie z.B. braucht, um ihm zu dienen, und ihr Mann sie davon abhält, ihn zu besuchen, dann darf sie ihm darin ungehorsam sein, egal ob ihr Vater Muslim oder Kafir ist. Dies ist, was in ‚Fath al-Qadir‘ steht. Es kann aus dem, was wir gesagt haben verstanden werden, dass sie ihre Familie und ihre Mahrams besuchen darf. Laut der richtigen Meinung darf sie ihre Eltern wöchentlich - mit oder ohne seine Erlaubnis - besuchen, und ihre Mahrams einmal jährlich besuchen - mit oder ohne seine Erlaubnis.“ (Al-Bahr al-Raa’iq, 4/212)

In ‚At-Taaj wa’l-Ikliil ‘ala Matn al-Khaliil (5/549)‘ (Maaliki) heißt es: „In ‚Al-‘Utbiyyah‘ steht, dass der Mann kein Recht dazu hat seine Frau am Hinausgehen zum Haus ihres Vaters oder Bruders zu hindern, und ein Urteil in diesem Sinne sollte gegen ihn ausgestellt werden, welches sich von der Ansicht des Ibn Habib unterscheidet.
Ibn Ruschd sagte: ‚Diese Meinungsverschiedenheit gilt für eine junge Frau, die vertrauenswürdig ist. Was die alte Frau angeht, so gibt es keine Meinungsverschiedenheit; sie darf ihren Vater und Bruder besuchen. Was die junge Frau angeht, die nicht vertrauenswürdig ist, so wird ihr nicht erlaubt hinauszugehen.‘“

Der Begriff „alte Frau“ bezieht sich hier auf eine Frau die alt ist, und bezüglich der Männer keine Gelüste haben. (Mawsuu’ah al-Fiqhiyyah, 29/294)

Ibn Hajar al-Makki (Schaafi‘i) sagte: „Wenn für eine Frau Notwendigkeit besteht zu ihrem Vater oder in die Bäder (Hamaam) zu gehen, kann sie es mit der Erlaubnis ihres Mannes tun, dabei keine Zierde tragend, sondern einen Umhang und alte Kleidung, die Blicke senkend wenn sie geht, und nicht zu ihrer Rechten oder Linken schauend, andernfalls ist sie ungehorsam.“ (Al-Zawaajir ‘an ‘Iqtiraaf al-Kabaa’ir, 2/78)

Es heißt in ‚Al-Asna Mataalib‘ (Schaafi‘i) (3/239): „Der Mann hat das Recht, seiner Frau den Besuch ihrer kranken Eltern und die Teilnahme an ihren Beerdigungen und an der ihres Kindes zu verbieten, aber es ist besser dies nicht zu tun.“

Imam Ahmad sagte über eine Frau, die einen Mann und eine kranke Mutter hatte: „Ihrem Mann zu gehorchen ist obligatorischer für sie, wie ihrer Mutter zu gehorchen, es sei denn, er gibt ihr die Erlaubnis dazu.“ (Scharh Muntaha al-Iraadaat, 3/47)

Es heißt in al-Insaaf (Hanbali) (8/362): „Sie hat ihren Eltern nicht zu gehorchen, wenn sie ihr sagen ihren Mann zu verlassen oder sie besuchen zu kommen usw., sondern sie soll ihrem Mann an erster Stelle gehorchen.“

Die Gelehrten des Ständigen Komitees wurden gefragt: „Was ist das Urteil über eine Frau, die das Haus ihres Ehemannes ohne seine Erlaubnis verlässt, und im Haus ihres Vaters bleibt ohne die Erlaubnis ihres Ehemannes, und es bevorzugt ihren Eltern statt ihrem Ehemann zu gehorchen?“
Sie antworteten: „Es ist für eine Frau nicht erlaubt das Haus ihres Mannes ohne seine Erlaubnis zu verlassen, sei es um zu ihren Eltern oder zu jemand anderem zu gehen, da dies eine ihrer Pflichten ist, es sei denn, es gibt eine Rechtfertigung in der Schariah, die es für sie notwendig macht raus zu gehen.“ (Fataawa Lajnah al-Da'imah 19/165)

‘Aischah (radiya-llahu anha) fragte den Propheten (sallallahu alayhi wa sallam): {أتأذن لي أن آتي أبوي}

„Erlaubst du mir, dass ich meinen Vater besuchen gehe?“ (As-Sahihayn: Al-Bukhari, 4141; Muslim, 2770)

Al-'Iraaqi sagte: „Ihre Worte: ‚Erlaubst du mir, dass ich meinen Vater besuchen gehe‘ zeigen an, dass die Frau nicht zu ihr Elternhaus gehen sollte, außer mit der Erlaubnis ihres Mannes, im Gegensatz zum Rausgehen, um sich selbst zu entlasten (d.h. zum Abort zu gehen), wofür sie seine Berechtigung nicht braucht, wie es in diesem Hadith indiziert wird.“ (Al-Tarh Tathriib, 8/58)

Der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte: „Es gibt keine Gehorsamkeit gegenüber der Schöpfung, wenn man (dabei) dem Schöpfer ungehorsam ist.“ (Ahmad ; Als Sahih klassifiziert von Al-Albani in ‚Silsilah as-Sahihah‘ 179)

Von der Autorität des Ibn Umar wurde berichtet, dass der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte: "Wenn eure Frauen um Erlaubnis bitten, um in der Nacht zur Masjid zu gehen, solltet ihr es ihnen erlauben." (Ahmad, Abu Dawuud)

Und von Ibn Umar wurde auch berichtet, dass der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte: „Wenn euch eure Frauen um Erlaubnis bitten (zur Masjid oder zum ‘Id zu gehen, oder einen Kranken zu besuchen), solltet ihr sie davon nicht abhalten.“ (Al-Bukhari)

Die Gelehrten des Ständigen Komitees sagten: „Wenn eine Frau rausgehen will, sollte sie ihren Mann über den Platz informieren, um seine Erlaubnis zu bekommen, da er weiß, was für sie Vorteilhaft ist. Dies aufgrund der allgemeinen Bedeutung der Aussage Allahs:

{وَلَهُنَّ مِثْلُ الَّذِي عَلَيْهِنَّ بِالْمَعْرُوفِ ۚ وَلِلرِّجَالِ عَلَيْهِنَّ دَرَجَةٌ}

„Und ihnen (den Frauen) steht in rechtlicher Weise (gegenüber den Männern) das gleiche zu, wie (den Männern) gegenüber ihnen. Doch die Männer haben ihnen gegenüber einen gewissen Vorzug.“ (Surah Al-Baqarah 2:228)

Und:

{الرِّجَالُ قَوَّامُونَ عَلَى النِّسَاءِ بِمَا فَضَّلَ اللَّـهُ بَعْضَهُمْ عَلَىٰ بَعْضٍ}

„Die Männer stehen in Verantwortung für die Frauen wegen dessen, womit Allah die einen von ihnen vor den anderen ausgezeichnet hat“ (Surah An-Nisaa‘ 4:34).“ (Fataawa Lajnah al-Da'imah 19/368, 2. Frage der Fatwa Nr. 1136)