Frage:
Was ist die Weisheit der Nikah (Eheschließung)?
 
Antwort:
Die Nikah ist gesetzlich vorgeschrieben und besonders für jemanden, dessen Wünsche aufkommen und der dazu in der Lage ist. Es ist zudem eine Sunna des Gesandten (sallAllahu alayhi wa sallam), wie Allah (subhanahu wa taa'la) sagte:
„Wahrlich, schon vor dir entsandten Wir Gesandte und gaben ihnen Frauen und Kinder. Und es ist nicht möglich für einen Gesandten, ein Zeichen zu bringen, es sei denn auf Allahs Geheiß. Alles geschieht nach (Seinem) Ratschluss.“ [13:38]

Und der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) heiratete und sagte:
„In der Tat, heirate ich Frauen. Wer gegen meine Sunna handelt der gehört nicht zu mir.“

Deshalb haben die Gelehrten gesagt: „Die Heirat einer Person, dessen Lust hochkommt, ist besser als die freiwilligen Taten der Anbetung, denn dies enthält nur Gutes.“ Es sollte später, näher darauf eingegangen werden, inschaa’Allah.

Unter folgenden Umständen wird die Nikah verpflichtend: wenn ein Mann starke Lust verspürt und er glaubt, dass er in verbotene Taten fällt, falls er nicht heiratet. In diesem Fall ist es verpflichtend für ihn zu heiraten, damit er sich vor den verbotenen Taten schützt.
Der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) sagt: „Oh, junge Männer! Wer von euch heiraten kann, der soll es tun, denn es hilft die Lust zu senken und es schützt die Keuschheit. Wer es nicht kann, der soll fasten, denn es ist ein Schild für ihn.“
 

Schaykh Salih al Uthaymin