Frage:

Wir beschweren uns über die Verbreitung von extrem teuren Hochzeitssälen, die einige Väter für die Durchführung der Hochzeit ihrer Töchter fordern. Dies erschwert die Heirat und belastet den Bräutigam mit Ausgaben, die über seine Möglichkeiten hinausgehen. Bitte um Rat.

Antwort:

Es besteht kein Zweifel daran, dass es ein Akt der Sunnah ist, die Höhe des Mahrs nicht zu übertreiben oder verschwenderische Hochzeitsbankette zu veranstalten, damit junge Männer heiraten können. Darüber hinaus sollten die Familien des Bräutigams und der Braut die Hochzeitsausgaben oder die Höhe des Mahrs nicht übertreiben, um junge Männer und Frauen zur Heirat zu ermutigen. Es ist sicher, dass solche Hochzeitssäle und aufwändige Bankette den Bräutigam und die Braut mit Kosten belasten, die sie sich nicht leisten können. Alle betroffenen Parteien sollten in dieser Angelegenheit mäßig sein. Der Gesandte Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) sagte: "Das beste Brautgeld ist das am einfachsten zu zahlende, und die besten Frauen sind diejenigen, die die geringste finanzielle Belastung verursachen."

Das Befolgen der Sunnah des Propheten (sallallahu alayhi wa sallam) sollte die Hauptanliegen aller sein, wie er (`Abdul Rahman ibn `Awf) sagte: "Veranstalte eine Walimah, d.h. ein Bankett, auch wenn nur mit einem Schaf."

Der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) hielt eine Walimah als er Zaynab mit Brot und Fleisch heiratete und lud die Menschen dazu ein. Um zu erklären: Hochzeitsbankette sind erlaubt, aber der Muslim sollte mäßig sein und kein verschwenderisches Essen zubereiten, das letztendlich im Müll landet und nicht an Arme und Bedürftige gegeben wird. Es ist sogar vorzuziehen, eine Walimah nach eigenen Möglichkeiten zu machen. Sie sollten nicht viele Menschen einladen, denn hier geht es vorrangig darum, die Ehe anzukündigen, ein akzeptables Walimah auch mit ein oder zwei Schafen zu veranstalten und einige Verwandte einzuladen. Dies ist bequemer und erschwinglicher für beide Familien der Braut und des Bräutigams.

Schaykh Abdulaziz bin Baz, rahimahullah

Quelle: Majmu’ al-Fataawa Ibn Baz, Teil 3, Seite 449. Übersetzung: Abu Davut Konyevi