Frage 1:
Ich arbeite als Richter in einem islamischen Land, welches nicht nach dem Buch Allahs und der Sunnah des Propheten (sallallahu alayhi wa sallam) regiert wird. Ist das Geld, welches ich verdiene, halal (erlaubt) oder nicht?

Antwort 1:
Erstens: Jemand, der als Richter arbeitet und nicht gemäß dem, was Allah offenbart hat, richtet, fällt unter verschiedene Kategorien:

1. Jeder, der nicht nach dem richtet, was Allah offenbart hat, sondern stattdessen nach (menschengemachtem) gesetzlichem Recht und dies wissentlich und gleichgültig tut, ist ein Kafir nach dem Konsens der Gelehrten. Das Gehalt dieser Person wird als unrechtmäßig erworben angesehen und es ist ihr nicht erlaubt, dieses anzunehmen.

2. Jeder, der wissentlich nicht nach dem richtet, was Allah offenbart hat, ohne es jedoch als erlaubt zu betrachten, und wenn er es nicht aus Nachlässigkeit, sondern aus Fanatismus gegenüber einem Verwandten tut, indem er Bestechung annimmt, um den Interessen seines Rivalen zu schaden oder aus anderen ähnlichen Gründen, so hat er eine große Sünde begangen, jedoch wirft es ihn nicht aus dem Islam heraus. Solch eine Person ist Muslim, basierend auf dem Umfang ihres Imaans und sie ist sündig, basierend auf der großen Sünde, die sie begeht.

3. Jeder, der nicht nach dem richtet, was Allah offenbart hat, und dies aus Unwissenheit (Jahl) tut, ist ein Sünder. Solch eine Person muss ihre Arbeit aufgeben und Taubah machen wegen dem, was sie getan hat. Jemand, der dies tut, ist kein effizienter Richter und er gehört zu den Richtern, denen das Höllenfeuer angedroht wird für das unwissentliche Richten und seine Ungerechtigkeit. Es ist ihm nicht erlaubt, dafür einen Lohn anzunehmen.

4. Jeder, der einen Fall im Irrtum richtet, nachdem er Ijtihaad (juristische Bemühung, um ein rechtmäßiges Urteil abzuleiten) angewandt hat und während er von den Leuten des Wissens über die Urteile der Schari’ah war, ist kein Sünder. Solch eine Person wird für ihren Ijtihaad belohnt und für ihren Irrtum entschuldigt. Es ist ihr erlaubt, den Lohn dafür entgegen zu nehmen.

Frage 2:
Wenn ich als Rechtsanwalt in solch einem Land arbeite, ist das verdiente Geld dann halal oder nicht?

Antwort 2:
Zweitens: Was den Rechtsanwalt betrifft, der eine andere Person in einem bestimmten Fall vertritt und der in einem Land arbeitet, das nicht gemäß dem richtet, was Allah offenbart hat, sondern nach gesetzlichem Recht (Anmerk. nach menschengemachten Gesetzen), so ist er Kafir, wenn er wissentlich das Falsche verteidigt, indem er seinen Fall mit gesetzlichem Recht belegt. Das Urteil bleibt das gleiche, ob er nun das, was er tut, als erlaubt betrachtet oder ob er nachlässig und gleichgültig dabei vorgeht, sich den Geboten von Qur’aan und Sunnah zu widersetzen, indem er menschengemachten Gesetzen folgt. Das Gehalt oder die Kommission solch einer Person ist haram erworben und sie begeht jedes Mal eine große Sünde, wenn sie wissentlich das Falsche verteidigt, trotz ihrem Wissen über das Verbot, aber wegen ihrem Begehren, den Fall zu gewinnen und um dafür entlohnt zu werden und das Geld, was sie verdient, ist haram.
Auf der anderen Seite wird ein Rechtsanwalt, der einen Klienten verteidigt, während er daran glaubt, gemäß der Schari’ah das Recht dazu zu haben und wenn er alle Bemühungen walten lässt, während er sich auf die Beweise aus der Schari’ah stützt, der wird für seine Arbeit belohnt, für seine Fehler entschuldigt und er hat das Recht auf seine Kommission. Was diejenigen angeht, die die Rechte anderer verteidigen, während sie Zweifel haben, so werden sie belohnt und ihnen steht die vereinbarte Kommission zu.

Frage 3:
Wenn ich als Professor arbeite, der nicht-islamisches Recht lehrt, ist das verdiente Geld davon halal oder nicht?

Antwort 3:
Drittens: Das Lehren oder Studieren gesetzlichen (Anmerk. menschengemachten) Rechts mit dem Ziel, deren Falschheit aufzudecken und um zwischen dem was gut ist und was nicht gut ist, zu unterscheiden und um die Erhabenheit und den Umfang der islamischen Schari’ah, indem sie alle Aspekte des Lebens umfasst, aufzuzeigen, ist erlaubt. Es mag zu Zeiten verpflichtend sein, wenn es notwendig ist, die Wahrheit entgegen der Falschheit aufzuzeigen und um die muslimische Ummah zu warnen, dass sie an ihrer Religion festhält und sich nicht von menschengemachten Gesetzen täuschen lässt, die von abartigen Menschen angepriesen werden. Darüber hinaus ist es erlaubt, Gehalt entgegen zu nehmen, um solch eine Mission durchzuführen.

Was das Lehren von Menschen gemachten Gesetzen betrifft, während man an sie glaubt oder mit dem Ziel sie anzupreisen und eine Analogie zwischen ihnen und der Schari’ah zu ziehen, so ist dies klare Opposition zu Allah und Seinem Gesandten und deutlicher Kufr und Abweichung vom richtigen Weg. Demzufolge ist das Gehalt, welches man dafür annimmt, haram.

Wir bitten Allah um Wohlbefinden und suchen Zuflucht bei Ihm vor der Abgleitung.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(`Abdullah ibn Mani`, Abdullah Ibn Ghudayyan, Abdur-Razzaq Afifi, Abdul-Aziz Ibn Abdullah Ibn Baz)

alifta.net> Gruppe 1> Band 23> Eide - Schwüre> Imaamah> Die Justiz {القضاء} > In Land arbeiten, in dem nicht die Gerichtsbarkeit der Schari’ah etabliert ist> Fatwa Nr. 1329;
Band 23, Seite 497-500