Frage:

Vor drei Monaten habe ich mir von einem Bruder Geld geliehen und ihm versprochen, es nach einem Monat zurückzuzahlen. Als der Monat um war, ging es mir finanziell schlechter als vorher, trotzdem beabsichtige ich die Rückzahlung sobald als möglich. Nun fängt der Bruder an, nach seinem Geld zu fragen und es eindringlich zurückzufordern und beschuldigt mich, ihn zu schädigen. Ist dies für mich eine Sünde oder werde ich dafür zur Rechenschaft gezogen, solange ich pleite bin und nicht zahlen kann?

Antwort:

Sie haben in diesem Punkt keine Sünde begangen und werden auch nicht zur Rechenschaft gezogen. Ihr Bruder sollte Ihnen Aufschub gewähren, bis Allah Ihnen die Rückzahlung ermöglicht, gemäß Allahs Worten:
„Und wenn (unter den Schuldnern) einer ist, der sich in Bedrängnis befindet, dann sei (ihm) Aufschub (gewährt), bis er Erleichterung gefunden hat. Es ist aber besser für euch, ihr gebt Almosen, so ihr richtig zu urteilen wisst.“ (al-baqara: 280)

Schaykh Muhammad al-Uthaymin, rahimahullah

Quelle: الأقليات المسلمة: فتوى حول المسلمين الذين يعيشون كأقليات - Muslimische Minderheiten: Fatawa über die Muslime, die als Minderheiten leben, Frage Nr. 92.