Frage:

Viele Männer in einigen Familien erlauben ihren Ehefrauen, Töchtern oder Schwestern, vor Männern, die keine Mahrams (nicht ehefähige Verwandte) sind, wie ihren Freunden und Kollegen, zu erscheinen, und sie sitzen mit ihnen und sprechen mit ihnen, als wären sie Mahrams. Wenn wir ihnen Ratschläge geben, sagen sie, dass dies ihre Sitte und die ihrer Familien sei, und sie behaupten, dass ihre Herzen rein seien. Einige von ihnen leisten hartnäckigen Widerstand, obwohl sie das Urteil kennen, und einige von ihnen sind unwissend darüber. Was ist Ihr Rat an sie?

Antwort:

Es ist die Pflicht jedes Muslims, ihre Handlungen nicht auf Sitten zu basieren; sie sollten sich auf die Scharia (islamisches Gesetz) beziehen. Sitten sollten an der Scharia gemessen werden, und wenn sie konform sind, können sie befolgt werden, andernfalls nicht. Dass Menschen an etwas gewöhnt sind, kann nicht als Beweis dafür verwendet werden, dass es halal (erlaubt) ist, so müssen alle Sitten von Menschen und Stämmen gegen das Buch Allahs und die Sunnah Seines Gesandten (Friede sei auf ihm) geprüft werden. Wenn es von Allah und Seinem Gesandten (Friede sei auf ihm) erlaubt ist, dann ist es zulässig; und wenn es verboten ist, muss es aufgegeben werden, auch wenn es eine Sitte ist, der die Menschen folgen. Wenn es die Sitte der Leute ist, nachlässig über Khulwah (Alleinsein mit einem Mitglied des anderen Geschlechts) mit einer Ajnabiyyah (Frau, die ein Mann heiraten darf) zu sein oder eine Frau ihr Gesicht einem Nicht-Mahram zu zeigen, sind dies ungültige Sitten und es ist obligatorisch, sie aufzugeben, genauso wie die Gewohnheiten von Zina (vorehelicher Geschlechtsverkehr und/oder Ehebruch), Homosexualität und das Trinken von Rauschmitteln. Es ist pflicht, dies zu lassen, und die Tradition ist keine Rechtfertigung dafür, sondern das Gesetz steht über allem. Also muss jeder, den Allah zum Islam geführt hat, alles vermeiden, was Allah für haram (verboten) erklärt hat, wie Khamr (Rauschmittel), Zina, Diebstahl, Undankbarkeit gegenüber den Eltern, Abbruch der verwandtschaftlichen Beziehungen und die anderen Angelegenheiten, die Allah (Erhaben und Gepriesen ist Er) verboten hat, und sie müssen tun, was Allah ihnen auferlegt hat.

Dasselbe gilt für Familien; es ist obligatorisch für sie, die Befehle Allahs und Seines Gesandten zu respektieren und zu vermeiden, was Allah und Sein Gesandter verboten haben. Wenn es die Sitte der Leute ist, ihren weiblichen Verwandten zu erlauben, unverschleiert vor Nicht-Mahrams zu erscheinen oder mit ihnen in Khulwah zu sein, ist es obligatorisch, diese Sitten aufzugeben.

Es ist nicht erlaubt für eine muslimische Frau, ihr Gesicht oder irgendeinen Teil von sich vor ihrem Cousin oder Leuten wie dem Ehemann ihrer Schwester oder den Brüdern oder Onkeln ihres Ehemanns zu entblößen. Es ist obligatorisch für sie, ihr Gesicht, ihren Kopf und ihren ganzen Körper in Gegenwart von Nicht-Mahrams zu bedecken. Was das Sprechen mit ihnen angeht, so ist dies unbedenklich, wie das Erwidern oder Initiieren des Grußes des Salam (islamischer Gruß des Friedens) mit ihnen, solange sie ihren Hijab (Schleier) trägt und es vermeidet, mit ihnen in Khulwah zu sein, wie Allah (gelobt ist Er) sagt:

﴿‏ وَإِذَا سَأَلْتُمُوهُنَّ مَتَاعًا فَاسْأَلُوهُنَّ مِنْ وَرَاءِ حِجَابٍ ذَلِكُمْ أَطْهَرُ لِقُلُوبِكُمْ وَقُلُوبِهِنَّ ﴾‏

"Und wenn ihr (seine Frauen) um etwas bittet, dann fragt sie hinter einem Vorhang. Das ist reiner für eure Herzen und ihre Herzen." [Surah Al-Ahzab: 53]

Und Er (Erhaben und Gepriesen ist Er) sagt: "

﴿‏ يَا نِسَاءَ النَّبِيِّ لَسْتُنَّ كَأَحَدٍ مِّنَ النِّسَاءِ إِنِ اتَّقَيْتُنَّ فَلَا تَخْضَعْنَ بِالْقَوْلِ فَيَطْمَعَ الَّذِي فِي قَلْبِهِ مَرَضٌ وَقُلْنَ قَوْلًا مَّعْرُوفًا ﴾‏

"O Frauen des Propheten! Ihr seid nicht wie andere Frauen. Wenn ihr gottesfürchtig seid, dann seid nicht unterwürfig im Sprechen, damit derjenige, in dessen Herz Krankheit ist, nicht begehrt. Aber sprecht in angemessener Weise." [Surah Al-Ahzab: 32]

Also verbot Allah (gelobt ist Er) den Frauen des Propheten (Friede sei auf ihm), sanft zu sprechen, damit diejenigen, deren Herzen von Begierde krank sind, nicht in Versuchung geführt werden oder schlecht von ihnen denken. Die Rede einer Frau sollte gemäßigt sein, weder aggressiv noch unterwürfig.

Allah (gelobt ist Er) sagt uns, dass der Hijab für die Herzen aller reiner ist.

Allah (Erhaben ist Er) sagt:

﴿‏ يَا نِسَاءَ النَّبِيِّ لَسْتُنَّ كَأَحَدٍ مِّنَ النِّسَاءِ ۚ إِنِ اتَّقَيْتُنَّ فَلَا تَخْضَعْنَ بِالْقَوْلِ فَيَطْمَعَ الَّذِي فِي قَلْبِهِ مَرَضٌ وَقُلْنَ قَوْلًا مَّعْرُوفًا ﴾‏

"O Prophet! Sage deinen Frauen und deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, dass sie ihre Überwürfe (Schleier) über sich ziehen sollen. Das ist angemessener, damit sie erkannt und nicht belästigt werden. Und Allah ist Allverzeihend, Barmherzig." [Surah Al-Ahzab: 59] 

Der Jilbab (ein lockeres Überkleid ohne Vorderöffnung) wird von Frauen über ihren Köpfen und Körpern getragen. Frauen werfen ihn über ihre Köpfe, um ihren Körper vollständig zu bedecken, und er wird über ihrer Kleidung getragen.

Allah (Erhaben und Gepriesen ist Er) sagt:

﴿‏ وَقُل لِّلْمُؤْمِنَاتِ يَغْضُضْنَ مِنْ أَبْصَارِهِنَّ وَيَحْفَظْنَ فُرُوجَهُنَّ وَلَا يُبْدِينَ زِينَتَهُنَّ إِلَّا مَا ظَهَرَ مِنْهَا ۖ وَلْيَضْرِبْنَ بِخُمُرِهِنَّ عَلَىٰ جُيُوبِهِنَّ ۖ وَلَا يُبْدِينَ زِينَتَهُنَّ إِلَّا لِبُعُولَتِهِنَّ أَوْ آبَائِهِنَّ أَوْ آبَاءِ بُعُولَتِهِنَّ أَوْ أَبْنَائِهِنَّ أَوْ أَبْنَاءِ بُعُولَتِهِنَّ ﴾‏

"Und sprich zu den gläubigen Frauen, daß sie ihre Blicke zu Boden schlagen und ihre Keuschheit wahren und ihren Schmuck nicht zur Schau tragen sollen - bis auf das, was davon sichtbar sein darf, und daß sie ihren Schal um ihre Kleidungsausschnitte schlagen und ihren Schmuck vor niemand (anderem) enthüllen sollen als vor ihren Gatten oder Vätern oder den Vätern ihrer Gatten oder ihren Söhnen oder den Söhnen ihrer Gatten ..." [Surah An-Nur: 31]

Es ist nichts falsch daran, dass Frauen ihren Schmuck vor den im vorherigen Ayah (Quranvers) genannten Personen zeigen.

Es ist obligatorisch für alle muslimischen Frauen, Taqwa (Allah so zu fürchten, wie Er gefürchtet werden sollte) zu haben und sich davor zu hüten, was Allah für sie in Bezug auf das Zeigen ihres Schmucks vor anderen als den von Allah angegebenen Personen als haram (verboten) erklärt hat.

Schaykh Abdulaziz bin Baz, rahimahullah

Quelle: Majmu’ al-Fatawa Ibn Baz, Teil 6, Seite 406-407. Übersetzung: Abu Davut Konyevi