Frage:

Ist es verpflichtend, ein Testament zu hinterlassen? Bedarf es Zeugen? Da ich die rechtliche Formel des Testaments nicht kenne, bitte ich Sie, mir diese Informationen zu geben. Möge Allah Sie belohnen!

Antwort:

Der Wortlaut des Testaments sollte wie folgt sein:

Ich, der/die Sohn/Tochter des Soundso, bezeuge, dass niemand der Anbetung würdig ist außer Allah Allein, ohne Partner, und ich bezeuge, dass Muhammad Sein Diener und Gesandter ist, und dass `Isa (Jesus) der Diener und Gesandter Allahs ist und Sein Wort, das Er Maryam (Maria) verliehen hat, und eine bei Seinem Befehl erschaffene Seele. Ich bezeuge auch, dass Jannah (Paradies) wahr ist und Nar (Höllenfeuer) wahr ist, und dass die Stunde (der Tag der Auferstehung) kommt, an der kein Zweifel besteht, und dass Allah die in den Gräbern befindlichen auferwecken wird. Ich rate jedem, den ich unter meiner Familie, Kindern und dem Rest meiner Verwandten zurücklasse, Taqwa (Gottesfurcht) zu haben, Frieden untereinander zu schließen, Allah und Seinem Gesandten zu gehorchen und sich gegenseitig zu Wahrheit und Geduld zu ermahnen. Ich rate ihnen in der gleichen Weise, wie Ibrahim (Abraham, Friede sei auf ihm) und Ya`qub (Jakob, Friede sei auf ihm) ihre Kinder beraten haben: Und dies (Ergebenheit zu Allah, Islâm) verfügte Ibrahim (Abraham) über seine Söhne und ebenso Ya‘qub (Jakob), (sagend),

{ وَوَصَّىٰ بِهَآ إِبْرَٰهِيمُ بَنِيهِ وَيَعْقُوبُ يَـٰبَنِىَّ إِنَّ ٱللَّهَ ٱصْطَفَىٰ لَكُمُ ٱلدِّينَ فَلَا تَمُوتُنَّ إِلَّا وَأَنتُم مُّسْلِمُونَ }

„O meine Söhne! Allah hat für euch die (wahre) Religion erwählt, so sterbt nicht anders als im Glauben des Islams (als Muslime - Islamischer Monotheismus).“ ... (Surah al-Baqarah, 2:132)

Dann sollte man angeben, was er vererben möchte, innerhalb eines Drittels seines Vermögens. Der Testamentssteller sollte die rechtlichen Anteile des Vermächtnisses klarstellen und bestimmen, wer der Testamentsvollstrecker sein soll.

Ein Testament zu machen ist nicht pflicht (wajib), aber wünschenswert (mustahab) für jeden, der ein Vermächtnis hinterlassen möchte. Es wird in den zwei Sahih (authentischen) Büchern der Hadithe (d.h. Al-Bukhari und Muslim) über die Autorität von Ibn `Umar (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) berichtet, dass der Prophet (Friede sei auf ihm) sagte: "Es ist nicht angemessen für einen Muslim, der ein Vermächtnis hinterlassen möchte, zwei Nächte zu verbringen, ohne sein Testament schriftlich verfasst und bei sich aufbewahrt zu haben."

Jedoch, wenn jemand ungedokumentierte Schulden oder Rechte für andere hat, sollte er diese in seinem Testament klar angeben, um nicht unrechtmäßig Rechte anderer zu berauben. Und das Testament sollte von zwei rechtschaffenen Zeugen niedergelegt werden. Darüber hinaus sollte der Erblasser es vorher schreiben und von zuverlässigen Personen des Wissens ratifizieren lassen, damit es akkreditiert werden kann. Der Erblasser sollte sich auch nicht allein auf seine eigene Handschrift verlassen, denn seine Handschrift könnte falsch gelesen oder von den zuverlässigen Personen schwer zu erkennen sein.

Möge Allah uns Erfolg gewähren!

Schaykh Abdulaziz bin Baz, rahimahullah

Quelle: Majmu’ al-Fatawa Ibn Baz, Teil 5, Seite 378-379. Übersetzung: Abu Davut Konyevi