Frage:

  • Oftmals sage ich „wa-l-laahi“ („bei Allah“) - ist dies ein Schwur?
  • Wie sühne ich ihn, wenn ich ihn gebrochen habe?
Antwort:
Wenn ein verantwortungsvoller männlicher oder weiblicher Muslim die Worte „wa-l-laahi“ („bei Allah“) öfters benutzt, um etwas zu tun oder zu vermeiden, während er dies mit Absicht sagt, wie das Sagen von „bei Allah (oder: „ich schwöre bei Allah“), ich werde den und den besuchen“, und wenn er dann diesen Schwur bricht, indem er nicht tut, was er geschworen hat, oder indem er (etwas) tut, (wobei) er geschworen hat, es zu vermeiden, dann muss er die Sühne für einen gebrochenen Schwur leisten.
Die Sühne (Kaffaarah) sieht so aus, dass er 10 arme Menschen speisen oder kleiden muss oder einen Sklaven befreien muss. Er muss einen halben Saa‘ des Grundnahrungsmittels seines Landes, wie Datteln, Reis o.ä. leisten. Ein halber Saa‘ ist etwa so viel wie 1 ½ Kg. Was das Einkleiden einer armen Person betrifft, so bezieht sich dies auf ein Gebetsgewand wie ein Hemd, Unterteil oder Übergewand, wie man es für das Gebet gebraucht.
Wer nicht in der Lage ist, eine der oben genannten drei Arten der Sühne zu leisten, der muss drei Tage hintereinander fasten. Dies basiert auf die folgende Aayah (89) der Surah Al-Maa’idah:

{لَا يُؤَاخِذُكُمُ اللَّـهُ بِاللَّغْوِ فِي أَيْمَانِكُمْ وَلَـٰكِن يُؤَاخِذُكُم بِمَا عَقَّدتُّمُ الْأَيْمَانَ ۖ فَكَفَّارَتُهُ إِطْعَامُ عَشَرَةِ مَسَاكِينَ مِنْ أَوْسَطِ مَا تُطْعِمُونَ أَهْلِيكُمْ أَوْ كِسْوَتُهُمْ أَوْ تَحْرِيرُ رَقَبَةٍ ۖ فَمَن لَّمْ يَجِدْ فَصِيَامُ ثَلَاثَةِ أَيَّامٍ ۚ ذَٰلِكَ كَفَّارَةُ أَيْمَانِكُمْ إِذَا حَلَفْتُمْ ۚ وَاحْفَظُوا أَيْمَانَكُمْ ۚ كَذَٰلِكَ يُبَيِّنُ اللَّـهُ لَكُمْ آيَاتِهِ لَعَلَّكُمْ تَشْكُرُونَ.}

„Allah belangt euch nicht für Unbedachtes in euren Eiden. Doch Er belangt euch für Eide, die ihr mit Bedacht geschworen habt. Die Kaffaarah dafür ist die Speisung von zehn Bedürftigen in jenem Maß, wie ihr die Eurigen im Durchschnitt speist, oder Ihre Bekleidung oder die Befreiung eines Sklaven. Wer dies aber nicht kann, fastet drei Tage. Dies ist die Kaffaarah für eure Eide, wenn ihr sie geschworen habt. Und achtet auf eure Eide! So verdeutlicht euch Allah seine Aayaat, auf dass ihr dankbar seid.“

Wenn jedoch das Schwören unabsichtlich geschieht, und ohne Entschlossenheit, wird es als bedeutungslose Rede angesehen. In diesem Fall wird keine Sühne verlangt. Dies basiert auf dem Beginn des Verses:

{لَا يُؤَاخِذُكُمُ اللَّـهُ بِاللَّغْوِ.}

„Allah belangt euch nicht für Unbedachtes in euren Eiden.“

Eine Sühne ist ausreichend für mehrere Schwüre, wenn sie sich auf eine Handlung bezogen haben, wie oben erwähnt. Wenn sie sich jedoch auf verschiedene Handlungen bezogen haben, dann muss für jede Handlung eine separate Sühne geleistet werden. Wenn z.B. eine Person sagt: „Ich schwöre bei Allah, dass ich die Person so-und-so besuchen werde“ und: „ich schwöre bei Allah, dass ich die Person so-und-so schlagen werde“ und: „bei Allah, ich werde mit so-und-so nicht sprechen“. Wenn er eines bricht, muss er Sühne dafür leisten. Wenn er alle gebrochen hat, muss er für jeden einzelnen Schwur eine Sühne leisten.


Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullaah