Frage:
Ich verschickte Anfragen wegen einer Magd, die meiner Frau mit ihrer Hausarbeit helfen sollte. Durch Briefe entdeckte ich, dass sie in dem Land, aus dem ich die Magd wollte, keine Muslima finden konnten. Ist es mir erlaubt, eine nicht-muslimische Magd einzustellen?

Antwort:
Es ist nicht erlaubt, eine Kafir-Magd zu haben oder einen männlichen Kafir-Diener oder einen Arbeiter, der nicht Muslim ist, für jeden, der auf der Arabischen Halbinsel lebt. Dies ist so, weil der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) befahl, dass die Juden und die Christen des Landes verwiesen werden sollten. Er ordnete an, dass nur Muslime dagelassen werden sollten. Er verfügte beim Sterben, dass alle Götzendiener von dieser Halbinsel verwiesen werden sollten.
Des Weiteren ist das Anheuern ungläubiger Männer und Frauen sehr gefährlich für die Muslime, für ihren Iman, ihr Verhalten und das Großziehen ihrer Kinder. Aus diesem Grund muss so etwas in Gehorsam zu Allah (`azza wa jall) und Seinem Gesandten vorgebeugt werden, und um einer Quelle des Übels und der Unmoral vorzubeugen.

Und Allah ist Der Eine, Der Rechtleitung erteilt.


Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah

Fataawa al-Mar´ah - 6. Frage