Sura Al-Maida, letzter Teil von Ayah 44: "Wer nicht nach dem waltet, was Allah (als Offenbarung) herabgesandt hat, das sind die Kafirun (Ungläubigen)."

Al-Bara bin Azib, Hudhaifa bin Al-Yaman, ibn Abbas, Abu Mijlaz, Abu Raja‘ Al-Utaridi, Ikrimah, Ubaydullah bin Abdullah, Al-Hasan Al-Basri und andere sagten, dass diese Ayah über die Leute der Schrift (Ahlul-Kitab) herabgesandt wurde. Al-Hasan Al-Basri sagte, dass diese Ayah auch an uns (Muslime) gerichtet ist.
Abdur-razzaq sagte, dass Ath-Thawri sagte, dass Mansur sagte, dass Ibrahim sagte, dass diese Ayat über die Kinder Israils herabgesandt worden sind, aber dass Allah sie für diese Ummah akzeptiert/übernommen hat. Ibn Jarir hat diese Aussage berichtet.

Ali bin Abi Talhah sagte, dass ibn Abbas die Ayah "Wer nicht nach dem waltet, was Allah (als Offenbarung) herabgesandt hat, das sind die Ungläubigen" wie folgt kommentierte: „Wer auch immer das von Allah Offenbarte ablehnt, begeht Kufr, aber wer auch immer das von Allah Offenbarte akzeptiert, aber nicht damit richtet, ist ein Dhalim (Ungerechter), ein Fasiq (Frevler) und ein Sünder.“
Ibn Jarir hat diese Aussage berichtet.

Abdur-razzaq sagte: „Ma’mar überlieferte uns, dass Tawus sagte, dass ibn Abbas über die Ayah

{الْكَافِرُونَ هُمُ فَأُولَـٰئِكَ اللَّـهُ أَنزَلَ بِمَا يَحْكُم لَّمْ وَمَن}

„Wer nicht nach dem waltet, was Allah (als Offenbarung) herabgesandt hat, das sind die Ungläubigen.“ (Surah Al-Maa’ida 5:44)

gefragt wurde. Er (ibn Abbas) sagte: „Es ist ein Akt des Kufr.“ Ibn Tawus fügte hinzu: „Es ist nicht derselbe Kufr wie das Nichtglauben an Allah, Seine Engel, Seine Bücher und Seine Gesandten.“

Ath-Thawri überliefert, dass Ibn Jurayj sagte, dass Ata sagte: „Es gibt Kufr und den kleinen Kufr, es gibt Dhulm und den kleinen Dhulm, es gibt Fisq und den kleinen Fisq.“

Waki sagte, dass Sa’id Al-Makki sagte, dass Tawus sagte über die Ayah "Wer nicht nach dem waltet, was Allah (als Offenbarung) herabgesandt hat, das sind die Ungläubigen" sagte: „Das ist nicht der Kufr, der die Religion [den Islam] einer Person annulliert.“


Imam Ibn Kathir, rahimahullah

Aus dem Tafsir von Abu Al-Fida Ibn 'Umar Ibn Kathir


 

Frage:

  1. Wann ist es erlaubt, eine Person als Kafir zu bezeichnen und wann ist dies verboten?
  2. Welche Art von Kufr (Unglaube) ist in Allahs Aussage: {الْكَافِرُونَ هُمُ فَأُولَـٰئِكَ اللَّـهُ أَنزَلَ بِمَا يَحْكُم لَّمْ وَمَن}

„Wer nicht nach dem waltet, was Allah (als Offenbarung) herabgesandt hat, das sind die Ungläubigen.“ (Surah Al-Maa’ida 5:44) gemeint?

Antwort:

  1. Du solltest uns die Angelegenheiten, welche du verwirrend findest, erklären, damit wir das Urteil bezüglich dem „Deklarieren einer Person zum Kafir“ fällen können.
  2. Bezüglich der Art des Kufrs in Allahs Aussage: {الْكَافِرُونَ هُمُ فَأُولَـٰئِكَ اللَّـهُ أَنزَلَ بِمَا يَحْكُم لَّمْ وَمَن}

„Wer nicht nach dem waltet, was Allah (als Offenbarung) herabgesandt hat, das sind die Kaafiruun.“ So ist dies der große Kufr (, der einen aus dem Islam hinausbefördert). In seinem Tafsir sagt Al-Qurtuby dass Ibn `Abbas (radiyaAllahu anhu) und Mujahid (rahimahullah) sagten:
{ومن لم يحكم بما أنزل الله ردًّا للقرآن وجحدًا لقول الرسول صلى الله عليه وسلم فهو كافر}

„Wer nicht nach dem richtet, was Allah offenbart hat, indem er dem Qur’aan zuwider handelt und die Aussagen des Gesandten Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) verleugnet, der ist ein Kaafir!“

Doch wenn jemand nach anderem als dem, was Allah herabgesandt hat herrscht, aus Bestechungsgründen, Feindschaft gegenüber den Verurteilten, oder weil er verwandtschaftliche oder freundschaftliche Beziehungen mit dem Kläger unterhält, usw., während er weiß, dass er Allah ungehorsam ist, so begeht er keinen großen Kufr (, wird also dadurch nicht zum Kaafir). Diese sind Allah „nur“ ungehorsam; sie begehen „Kufr duuna Kufr“ (d.h. kleiner Kufr), und „Zhulm (Ungerechtigkeit) duuna Zhulm“, und „Fisq (Frevel) duuna Fisq“.

Und von Allah ist der Erfolg. Möge Allahs Heil und der Segen auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und Gefährten sein.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(`Abdullah ibn Qa`ud, `Abdullah ibn Ghudayyan, `Abdul-Razzaq `Afify, `Abdul-`Aziz ibn `Abdullah ibn Baz)

alifta.net> Band 2: Al-`Aqidah (2)> Takfir> Wann ist es erlaubt, eine Person zum Kafir zu erklären?; Zweite Frage der Fatwa Nr. 5226;
Band 2, Seite 141-142


 

Ibn Abbas sagte über den Grund der Herabsendung:
Allah hat diese Verse (5:41-47) aufgrund zwei Gruppen von den Juden, die sich einander bekämpften herabgesandt. Diese entschieden, dass es für jede Person vom Siegerstamm (al-Aziza), die eine Person vom unterlegenen Stamm (adh-Dhalilah) tötete, ein Lösegeld von 50 Wasq (möglicherw. eine Einheit (Betrag) einer Währung) gäbe, und für jede Person, die der unterlegene Stamm von dem Siegerstamm tötete, das Lösegeld 100 Wasq betrug. Bei dieser Entscheidung blieben sie, bis der Prophet (sallAllahu alaihi wa sallam) in Madinah eintraf. Dann waren beide Stämme von den Unterlegenen und an diesem Tag griffen sie ihn aufgrund des Friedensvertrages nicht an. Dann tötete der unterlegene Stamm einen aus dem siegreichen Stamm, so entsandte dieser einen Eintreiber, der die geforderten 100 Wasq eintreiben sollte.
So sagte der unterlege Stamm: „Wie kann es sein, dass zwei Personen von der selben Religion, Abstammung und Heimat, die eine Person der anderen ein Lösegeld zahlt, welches halb soviel beträgt? Wir haben euch in der Vergangenheit gezahlt (was ihr verlangtet), doch nun, da Muhammad hier ist, bezahlen wir euch nicht!“
Und es war kurz davor, Krieg zwischen ihnen auszubrechen, doch konnten sie sich dazu entschließen, dass der Gesandte (sallAllahu alaihi wa sallam) zwischen ihnen richte. So sagte der siegreiche Stamm: „Bei Allah, Muhammad wird euch nicht den Betrag doppelt so hoch wie die Summe, die wir ihnen gaben, geben, denn sie sagen die Wahrheit, sie gaben uns dieses Lösegeld nicht, außer durch Unterjochung und Ungerechtigkeit, die wir gegenüber ihnen begangen hatten, und aufgrund unserer Macht, die wir über sie hatten. So entsendet jemandem im Geheimen zu Muhammad, der euch von seiner Entscheidung berichten soll. Wenn er euch gibt was ihr wollt, so stimmt seinem Urteil als Schlichter zu, und wenn er dazu nicht bereit ist, seid auf der Hut und stimmt diesem Urteil nicht zu!“
So schickten sie einige der Heuchler zu Muhammad (sallAllahu alaihi wa sallam) und als der Gesandte Allahs (sallAllahu alaihi wa sallam) kam, informierte ihn Allah über die Angelegenheit, und über das, was sie zu wünschen hegten, und offenbarte: „OH GESANDTER! LASSE NICHT JENE, DIE SICH IM UNGLAUBEN BEEILEN, DICH GRÄMEN, VON ALL JENEN, DIE SAGEN: „WIR GLAUBEN!“ bis zu Seiner Rede: „DANN SIND SIE DIE FASIQUN (Ungehorsamen)!“ (5:41-47)
Bei Allah, sie wurden im Bezug auf diese zwei (jüdischen Stämme) herabgesandt, und diese zwei (jüdischen Stämme) waren es, die Allah in diesen Versen beabsichtigt hat.
(Verzeichnet von Ahmad und at-Tabaraani in „al-Mu´jam al-Kabir“)

Shaykh Khaled al-Anbari schrieb in seinem Buch 'Das Richten mit etwas anderem als Allahs Offenbarung & die Fundamente des Takfir': Dieses Prinzip besagt, dass wir den Takfir nicht über einen Anführer aussprechen, der ablehnt, dass es verpflichtend ist mit der Offenbarung Allahs zu richten, oder diese Offenbarung aus Arroganz und Verachtung nicht anwendet (die Ausführung nicht durchsetzt).
Also wenn der Führer es ablehnt, dass es verpflichtend ist, nach der islamischen Schari´ah zu richten (regieren), oder glaubt, es sei erlaubt mit von-Menschen-erschaffenen-Gesetzen zu richten (regieren), oder denkt, die Schari´ah sei nicht ausreichend, oder er hegt die Annahme, die Schari´ah sei nicht der heutigen Zeit entsprechend, oder dass das richten mit der Schari´ah und anderen als ihr gleich ist, erst dann (!) verlässt er die Religion komplett.
Die Leute des Wissens von den Salaf und den Khalaf wandten stets dieses Prinzip an. Niemals würden sie den Takfir über einen Anführer aussprechen, außer durch das Vorhandensein der erwähnten Bedingungen.

Es folgen einige Auszüge ihrer Aussagen:

1. Ali ibn Abi Talha berichtete von Ibn Abbas (radiAllahu anhu) bezüglich des Tafsirs von (5:44):
Jeder, der das, was Allah herabgesandt hat ablehnt oder verneint, hat Kufr begangen. Jeder, der es akzeptiert, jedoch nicht danach richtet (regiert), ist ein Thalim (Ungerechter) und ein Fasiq (ungehorsame Person).“
(Tafsir ibn Jarir & Tafsir ibn Abi Haatim)

2-6. Qurtubi sagte: Ibn Mas´ud und al-Hassan sagten:
Dies (dieser Vers) gilt generell für jeden, der nicht nach Allahs Offenbarung richtet (regiert), d.h. daran glaubt, dass es erlaubt sei (nicht danach zu richten bzw. regieren); as-Sudi und Ibrahim an-Nakhaa´i sagten das gleiche.
(Tafsir at-Tabari)

7. Mujahid sagte bezüglich dieser Aayat:
Jeder, der das Richten gemäß der Offenbarung Allahs verlässt und das Buch Allahs ablehnt ist ein Kafir, ein Thalim und ein Fasiq.
(Mukhtasar Tafsir Khazin)

8. Ikrimah sagte hierzu:
Jeder, der nicht gemäß Allahs Offenbarung richtet (regiert), es ablehnt, hat Kufr begangen; jeder, der es akzeptiert, jedoch nicht danach handelt, ist ein Thalim und ein Fasiq.
(al-Masdar as-Saadiq)

9. Al-Khazin sagte: Und dies ist auch die Aussage des Ibn Abbas und es ist die Meinung des az-Zajaj.
(Mukhtasar Tafsir Khaazin)

10 Der Shaykh der Gelehrten des Tafsir, at-Tabari, sagte:
Die korrekteste Aussage ist die, desjenigen, der sagt: Diese Aayat wurde wegen den Kuffar von den Leuten der Schrift herabgesandt. Wir wissen dies, da die Verse davor und die Verse danach über die Kuffar unter den Leuten der Schrift handeln, also sind sie hier gemeint. Der Inhalt dieser Aayat gibt Aufschluss über ihren Zustand (der Leute der Schrift). So ist die Aussage, dass diese Verse sich auf sie beziehen gewichtiger und richtiger.
Jemand könnte behaupten: „Allah ta´aala hat das im generellen Sinne erwähnt, für alle, die nicht gemäß Seiner Offenbarung richten (regieren), wie können wir es also spezifizieren!?“ Die Antwort lautet: Allah ta´aala hat dies im generellen Sinne über alle Menschen erwähnt, die das Richten und Regieren gemäß dem, was sich in Seinem Buch befindet, ablehnen und verneinen.
Somit hat Allah über sie informiert, dass durch das Verlassen der Weisung, gemäß der Offenbarung Allahs zu regieren (richten), sie zu Kuffar wurden. Somit gilt das für alle, die das Richten und Regieren gemäß Allahs Offenbarung verlassen und ablehnen. Dieser ist ein Ungläubiger an Allah, wie Ibn Abbas (radiAllahu anhu) sagte.
(Tafsir at-Tabari)

11 Abu Layth as-Samarqandi sagte:
„UND JEDER, DER NICHT GEMÄß DEM, WAS ALLAH OFFENBARTE, RICHTET“, bedeutet, dass er es nicht annimmt (bestätigt) oder es nicht als Beweis nimmt, „SO SIND SIE DIE KAFIRUN [Surah al-Maa´idah; 5:44].
(Tafsir Samarqandi)

12 Al-Fakhr ar-Raazi sagte, Ikrimah sagte:
Allahs Aussage: „UND JEDER, DER NICHT GEMÄß DEM, WAS ALLAH OFFENBARTE, RICHTET“ bezieht sich auf den, der es in seinem Herzen und durch seine Zunge ablehnt. Der, der in seinem Herzen weiß, dass es Allahs Rechtssprechung ist und es durch seine Zunge bestätigt, dem jedoch zuwiderhandelt, hat gemäß dem, was Allah offenbarte, gerichtet - obwohl er im Gegensatz dazu handelte. Deshalb wird er nicht in dem, was der Vers beinhaltet mit einbezogen. Dies ist die korrekteste Antwort und Allah weiß es am besten!
(Tafsir al-Kabir)

13 Az-Zamakhshari sagte:
„UND JEDER, DER NICHT GEMÄß DEM, WAS ALLAH OFFENBARTE, RICHTET“, aufgrund Verachtung, „SO SIND SIE DIE KAFIRUN und „DIE THALIMUN“ und „DIE FASIQUN. Sie werden gemäß der Ausmaße ihres Kufr (Unglaubens) beurteilt.
(al-Kashif)

14 Abu Abbas al-Qurtubi sagte:
Mit Allahs Aussage: „UND JEDER, DER NICHT GEMÄß DEM, WAS ALLAH OFFENBARTE, REGIERT, SO SIND SIE DIE KAFIRUN ist das Offensichtliche gemeint. Dies scheint ein Beweis und Argument für jene zu sein, die Takfir aufgrund von Sünden aussprechen, wie z.B. die Khawarij! Jedoch ist es kein Argument/ Beweis zu ihren Gunsten, denn diese Aayat wurden wegen der Juden herabgesandt. Sie haben Allahs Aussagen - wie im Hadith überliefert - verändert und verdreht, und sie sind Kuffar. Daher teilt jeder, der in das fällt, worüber die Aayah handelt, diesen Rechtsspruch (Hukm) des Verses.

Zur Verdeutlichung: Wenn ein Muslim Allahs Rechtsspruch bezüglich einer Angelegenheit - definitiv - kennt, aber nicht danach richtet, ist er ein Kafir, wenn er dies aufgrund von Ablehnung macht. In der Auslegung der Ansichten gibt es hierin keine Unterschiede. Der, der es nicht ablehnt, ist ein Sünder und hat eine große Sünde begangen, weil er an den Inhalt des Rechtsspruchs glaubt und er weiß, dass es für ihn verpflichtend ist, dies anzuwenden. Jedoch ist er sündig, weil er nicht danach handelt.
Dasselbe gilt für alles, dessen Hukm von der Schari´ah bekannt ist, wie das Gebet usw., von den wohl bekannten Prinzipien. Dies ist der Weg der Ahlus-Sunnah... . Sinn dieser Studie ist, dass die Absicht dieser Verse gegen die Leute des Kufr und der Ablehnung gerichtet ist, selbst wenn die Wortwahl hierin generell gewählt sein sollte. Die Muslime sind von dieser Aayah ausgeschlossen, denn das Verlassen einer Handlung - obwohl man darin Iman besitzt, ist weniger schlimm als Schirk. Und Er, subhaanahu wa ta´aala, sagte: „Wahrlich, Allah vergibt nicht, dass Ihm Partner zur Seite gestellt werden und Er vergibt alles, was geringer als dies ist, wem Er will.“ [Surah an-Nisaa; 4:48]
Das Verlassen des Richtens gemäß der Offenbarung Allahs in dieser Angelegenheit ist kein Schirk, und hierin herrscht Übereinstimmung. Somit ist es erlaubt, dass es vergeben wird, doch Kufr wird nicht vergeben - also ist das Verlassen der Handlung des Richtens gemäß dem, was offenbart wurde kein Kufr.
(al-Mufham)

15 Sein Schüler, Abu Abdullah al-Qurtubi sagte:
Es bedeutet, man glaubt daran und macht es erlaubt. Der, der dies nicht tut und glaubt, dass dies haram ist, ist von den ungehorsamen Muslimen und seine Angelegenheit wird Allah überlassen. Wenn Er will, wird Er ihn bestrafen und wenn Er will, wird Er ihm vergeben.
(al-Jaami´li Ahkaam al-Qur´aan)

16 Abu Su´ud sagte:
Es bedeutet, dass jeder, der aus Verachtung und Ablehnung nicht danach richtet „SO SIND SIE DIE KAFIRUN“, weil sie es verachteten.
(Tafsir Abi Su´ud)

17 An-Nafsi sagte:
„UND JEDER, DER NICHT GEMÄß DEM, WAS ALLAH OFFENBARTE, REGIERT“ aufgrund von Verachtung, „SO SIND SIE DIE KAFIRUN“ [Surah al-Maa´idah; 5:44].
(Tafsir an-Nafsi)

18 Shaykh Abu Mansur sagte:
Im Falle der Ablehnung ist es erlaubt, folgende drei Urteile anzuwenden: Der Kafir ist ein Thalim und ein Fasiq, denn der Fasiq im uneingeschränkten Sinne, und ein Thalim im uneingeschränkten Sinne, ist ein Kafir.
(al-Masdar as-Saabiq)

19 Abu Bakr al-Jassaas sagte zu Allahs Aussage: „UND JEDER, DER NICHT GEMÄß DEM, WAS ALLAH OFFENBARTE, REGIERT, SO SIND SIE DIE KAFIRUN“ [Surah al-Maa´idah; 5:44]:
Dieser Vers bezieht sich je nachdem auf das, um welche Art des Kufr es sich handelt. Ob es Schirk und Ablehnung ist, oder Kufr an-Ni´mah (Unglaube bzgl. der Gaben und Segen Allahs), ohne Ablehnung. Wenn die Absicht das Verneinen des Richtens gemäß dem, was Allah offenbarte, und das Richten gemäß anderer außer diesem ist, so ist es eine Information hierüber, dass dies der Rechtsspruch Allahs ist (in diesem Bezug); somit ist es Kufr, der einen aus dem Islam befördert. Wer so handelt, ist ein Abtrünniger, wenn er vorher ein Muslim war.
Dies ist es, was jene erklären, die sagen: es wurde wegen Banu Israa´il herabgesandt und es bezieht sich auf uns, sie meinen: Jeder, der das Richten gemäß Allahs Offenbarung ablehnt, oder jeder, der mit etwas anderem als Allahs Offenbarung richtet und dann sagt: „Dies ist Allahs Rechtsspruch!“, so ist er ein Kafir, genau wie Banu Israa´il, als sie dies taten.

Und wenn die Absicht hier der Kufr im Bezug auf die Gaben Allahs ist, so kann der Kufr an-Ni´mah geschehen, wenn man nicht dankbar ist für die Gaben, ohne diese abzulehnen; also ist der, der so handelt, nicht aus dem Rahmen des Islam herausgenommen.
(Ahkam al-Qur´aan li Jassas)

Nun erscheint es angemessen, die Aussage jenen Menschen zuzuschreiben, die dasselbe sagten, unter ihnen waren: al-Baraa, Hudhayfah, ad-Duhak, Qatadah, Abu Salih, Abu Mijlaz, Ubaydullah bin Abdullah bin Utbah bin Mas´ud, und Abu Ya´la al-Fara. Sie alle sagten: Es ist spezifisch im Bezug auf die Ahul-Kitab (Leute der Schrift). So erreicht mit diesen acht genannten, die Zahl jener, die dies bestätigten, 27 Gelehrte.

28 Al-Baydaawi sagte:
„UND JEDER, DER NICHT GEMÄß DEM, WAS ALLAH OFFENBARTE, RICHTET“, und er lehnt es ab und verneint es, „SO SIND SIE DIE KAFIRUN“, aufgrund ihrer Ablehnung und Rebellion dagegen, anhand anderem als der Offenbarung Allahs. Deshalb werden sie mit Seiner Rede: „SO SIND SIE DIE KAFIRUN“, und „DIE THALIMUN“, und „DIE FASIQUN beschrieben. Ihr Kufr also ist, weil sie es abgelehnt haben, zuwider gehandelt haben, hier gegen geurteilt haben und ungehorsam waren der Offenbarung gegenüber und, weil sie sich von ihr abspalteten und unterschieden, bestätigt.
(Tafsir al-Baydawi)

29 Der Kommentator von „at-Tahawiyyah“ sagte: Das ist eine Sache, die zwingend der Erklärung bedarf: dass das Richten mit bzw. gemäß anderem als das, was Allah offenbart hat, kann Kufr sein, welchen jemanden aus dem Islam nimmt, oder es kann eine große oder kleine Sünde sein, und der Kufr kann entweder metaphorisch oder kleiner Kufr sein. Dies alles ist abhängig vom Zustand des Rechtssprechenden.
Wenn er glaubt, dass das Richten mit bzw. gemäß dem, was Allah offenbarte nicht obligatorisch ist und dass er eine Möglichkeit zur Auswahl hat, oder er lehnt es ab, trotz das er sich im klaren darüber ist, dass es Allahs Entscheidung/ Befehl ist (dass er nach Seiner Offenbarung richten soll), so ist dies großer Kufr.

Und wenn er glaubt, dass es verpflichtend ist, gemäß der Offenbarung zu richten, er weiß was das in diesem Umstand entsprechend bedeutet, jedoch übergeht er dieser Anordnung, wissentlich, dass dieses Handeln der Bestrafung bedarf, so ist er sündig, und es ist metaphorischer Kufr oder kleiner Kufr.
(Sharh Aqidah at-Tahawiyyah)

30 Ibn Jawzi sagte:
Die Absicht, die hinter dieser Androhung steckt ist die, dass jeder, der mit etwas anderem richtet außer die Offenbarung Allahs, und er lehnt es ab im Wissen, dass es Allah ist, Der es herabgesadt hat, wie die Juden es taten, so ist er ein Kafir. Jeder, der mit etwas anderem außer Allahs Offenbarung richtet, darauf vertrauend, was seine Gelüste ihm befehlen und diese (Offenbarung) ablehnt, ist ein Thalim und ein Fasiq.
Ali bin Abi Talha hat überliefert, dass Ibn Abbas sagte: "Jeder, der das ablehnt, was Allah offenbarte, hat Kufr begangen, und jeder, der es bestätigt, jedoch nicht danach richtet, ist ein Thalim und ein Fasiq."
(Zaad al-Masir)

31 Shaykhul-Islam Ibn Taymiyyah sagte:
Es gibt keinen Zweifel daran, dass jeder, der glaubt, es sei nicht verpflichtend gemäß dem, was Allah Seinem Gesandten offenbarte, zu richten, ein Kafir ist. Also, jeder, der denkt, er müsse zwischen den Menschen richten mit etwas, was er als richtig ansieht und dies steht im Widerspruch zu Allahs Offenbarung, ist ein Kafir.
Es gab keine Nation, der nicht befohlen wurde, mit Gerechtigkeit zu richten und die Gerechtigkeit in ihrer Religion war das, was sie als gerecht ansah. Selbst wenn es einige gibt, die sich dem Islam zuschreiben und mit dem richten, was Allah, der Allerhöchste, der Majestätische, nicht offenbart hat, wie die Beduinen der Vergangenheit und sie fordern dazu auf, dass ihnen gehorcht wird. Sie dachten, dass es angemessen war, ohne das Buch und die Sunnah zu richten, und dies ist Kufr.
Viele Menschen akzeptieren den Islam, doch trotz dieser Akzeptanz, gehen sie ihren traditionellen Bräuchen nach und setzen sie durch. Also wenn sie wissen, dass es nicht erlaubt ist, mit etwas anderem als Allahs Offenbarung zu richten, und sie berufen sich nicht auf das, ferner jedoch, machen sie es erlaubt gemäß dem zu richten, was im Gegenspruch zu Allahs Offenbarung steht, so sind sie die Kuffar. Wenn dies nicht der Fall ist (d.h. sie wissen nicht, das es nicht erlaubt ist, mit etwas anderem als Allahs Offenbarung zu richten), sind sie unwissend.
(Minhaj as-Sunnah an-Nabawiyyah)

Er sagte auch: Immer, wenn Menschen etwas erlaubt machen, worin Übereinstimmung herrscht, dass es nicht erlaubt ist, oder sie machen Unerlaubtes, worin Übereinstimmung herrscht, dass es nicht erlaubt ist, erlaubt, oder sie verändern die Rechtssprechung, die herabgesandt wurde, sind sie abtrünnige Ungläubige, gemäß dem Verständnis der Fuqaha (Gelehrten des Fiqh).
Und dies ist eine Ansicht über Allahs Worte: „UND JEDER, DER NICHT GEMÄß DEM, WAS ALLAH OFFENBARTE, RICHTET, SO SIND SIE DIE KAFIRUN“ [Surah al-Maa´idah; 5:44] Das heißt also, sie machen das Richten mit etwas anderem als Allahs Offenbarung, erlaubt!

(Majmu´Fataawa Shaykhul-Islam)

32 Imaam, al-´Allaamah, Ibn Qayyim al-Jawziyyah sagte:
Das, was korrekt ist, ist, dass das Richten mit etwas anderem als dem, was Allah offenbart hat, zwei Arten des Kufr beinhaltet: großer und kleiner Kufr, abhängig vom Zustand der betreffenden Person, die richtet.
Wenn er glaubt, dass es, in diesem Fall, verpflichtend ist, mit dem zu richten, was Allah offenbarte, jedoch übergeht er diese Verpflichtung ungehorsamer und sündiger Weise, wo er doch weiß, dass solch eine Tat der Bestrafung gebührt, so ist dies der kleine Kufr. Wenn er aber glaubt, es sei nicht verpflichtend, mit dem zu richten, was Allah offenbarte und dass er eine Wahl hätte in der Angelegenheit, wo er sich sicher ist, dass es Allahs (letzter, gültiger) Rechtsspruch ist (dass er nach Seiner Offenbarung geht im Richten in Angelegenheiten), so ist dies der große Kufr. Wenn er unwissend ist oder er hat einen Fehler begangen, so überträgt sich die Weisung jener, die Fehler begangen haben, auf ihm.
(Madarij as-Salikin)

33 Ibn Kathir sagte:
„UND JEDER, DER NICHT GEMÄß DEM, WAS ALLAH OFFENBARTE, RICHTET, SO SIND SIE DIE KAFIRUN“ [Surah al-Maa´idah; 5:44] Dies ist so, weil sie absichtlich und hartnäckig Allahs Urteil ablehnten (in der Angelegenheit). Und Er sagte weiter: „SO SIND SIE DIE THALIMUN“, dies, weil sie zwischen dem, der falsch liegt und dem, dem falsches angetan wird, nicht unterschieden haben, in einer Angelegenheit, bei der Allah zu Gerechtigkeit und Gleichberechtigung zwischen ihnen aufgerufen hat, also haben sie sich dem widersetzt, haben Fehler begangen und waren ungehorsam.
(Tafsir al-Qur´an al-Karim)

34 Der´Allaamah des Shaam, Jamal al-Qasimi sagte:
Der Kufr des Anführers (Oberhaupts) (bzw. diejenigen, der richtet), der mit etwas anderem richtet als das, was Allah offenbarte, geschieht, weil er diese Offenbarung ablehnt oder verneint. Das ist, was die meisten sagen und was von Ikrimah und Ibn Abbas überliefert wird.
(Muhasin at-Ta´wil)

35 Der Autor von Manar sagte:
Viele der Muslime haben neue Formen des Rechtssystems erfunden und neu eingeführt, und Gesetze, wie diejenigen, die vor ihnen kamen und neue erfunden haben. Dadurch, dass sie anhand dieser richten, haben sie einiges von dem, was ihnen Allah offenbarte, verlassen. Jene, die das, was Allah ihnen offenbarte, verlassen, sich nicht daran halten und es im Bezug auf ihre Korrektheit ablehnen, sind es, über die Allah in diesen drei Versen spricht, und es ist wahr (was Er spricht), oder zumindest einige dieser Verse finden Anwendung auf sie, jedes basierend auf ihrem Zustand: wer also die Anwendung der Strafe für den Dieb ablehnt, die, die auf den Beschimpfer anzuwenden ist, oder auf den Unzucht-begehenden, ohne irgendeine plausible Ansicht, die er zu vertreten vermag, von den von-Menschen-erschaffenen-Gesetzen (und meint, diese seien besser), ist definitiv, ohne Zweifel und mit Sicherheit ein Kafir.
Und der, der nicht gemäß dieser richtet, aus anderen Gründen, ist ein Thalim, wenn er die Wahrheit vernachlässigt haben sollte oder die Gerechtigkeit oder Gleichberechtigung hinten stehen ließ in der Angelegenheit. Anderenfalls (Gründe, die kleiner sind als diese), ist er nur ein Fasiq.
Und wir sehen viele religiöse Muslime, die glauben, dass jene, die von-Menschen-erschaffene-Gesetze und Rechtssysteme haben, Kuffar sind. Aufgrund Allahs Rede: „UND JEDER, DER NICHT GEMÄß DEM, WAS ALLAH OFFENBARTE, RICHTET, SO SIND SIE DIE KAFIRUN“ [Surah al-Maa´idah; 5:44] Das (ist das) Sprechen des Takfir über den Richter, der mit diesen Gesetzen richtet, und Takfir auf Anführer/ Oberhäupter oder Sultane, die diese Gesetze anwenden.
Selbst wenn sie es nicht wissen sollten, so sind sie diejenigen, die die Richter dazu bewogen haben ... . Was das nehmen des Verses anhand dessen, was offenkundig ist, anbelangt, so habe dies einer der wohlbekannten Imame des Fiqh gesagt, jedoch hat das in Wahrheit keiner jemals behauptet (was behauptet wird von jenen, die Takfir machen)!
(Tafsir Manar)

36 Shaykh Abu Hibbatullah Ismaa´il bin Ibrahim as-As´aridi sagte:
Jeder, der glaubt, dass es nicht verpflichtend ist mit dem, was Allah Seinem Gesandten offenbarte, zu richten (regieren), und er denkt, es sei erlaubt über die Menschen zu richten mit dem, was er selbst als gerecht ansieht, wo dies jedoch im Widerspruch zu dem, was Allah offenbarte, steht, ist ein Kafir ... .
Wenn sie wissen, dass es nicht erlaubt ist, mit etwas anderem außer Allahs Offenbarung zu richten (regieren) und sie halten sich dennoch nicht daran, jedoch machen sie das Richten (Regieren) mit bzw. gemäß dem, was der Offenbarung Allahs entgegengesetzt ist, legal, so sind sie Kuffar, und wenn nicht (wenn sie kein Wissen über die Unrechtmäßigkeit des Richtens gemäß etwas anderem als Allahs Offenbarung besitzen), sind sie irregeführt und unwissend.
(Tahdhir Ahlul Iman´an al-Hukm bi gharýri maa anzal ar-Rahmaan)

37 Shaykh, al-´Allaamah, ash-Shinqiti sagte:
Wisse, dass die Wörter Kufr, Thulm und Fisq jedes benutzt wird in der „Schar´“ (Gesetzgebung; abgeleitet von Schari´ah), manchmal bedeutet es Sünde und manchmal Kufr (Unglaube), welches jemanden aus dem Islam herauswirft: „UND JEDER, DER NICHT GEMÄß DEM, WAS ALLAH OFFENBARTE, RICHTET“ im Gegensatz und Widerspruch zu den Gesandten allesamt und das Verwerfen und Ignorieren von Allahs Rechtsspruch, so ist dieser Thulm, Fisq und Kufr, alle drei, die einen aus dem Islam herauswerfen.
„UND JEDER, DER NICHT GEMÄß DEM, WAS ALLAH OFFENBARTE, RICHTET, SO SIND SIE DIE KAFIRUN“ [Surah al-Maa´idah; 5:44], Ibn Abbas hat gesagt: Kufr weniger als Kufr, Thulm weniger als Thulm, und Fisq weniger als Fisq. Es wird zu einem großen Thulm, wenn er glaubt, dass es erlaubt und eine große Sünde ist, wenn er dies tut, wo er doch weiß, dass es nicht erlaubt ist.
(Tafsir al-Karim ar-Rahman)

39 Shaykh, al ´Allaamah Muhammad bin Ibrahim sagte:
Jeder, der damit richtet bzw. regiert (d.h. mit den von-Menschen-erschaffenen-Gesetzen), oder er richtet damit, und glaubt, dass es richtig und erlaubt ist, ist ein Kafir, der Kufr begangen hat, welchen einen aus dem Rahmen des Islam herauswirft. Wenn er dies tut, und er glaubt, es sei erlaubt und richtig, hat er Kufr begangen in der Handlung, welchen einen nicht aus dem Islam herauswirft.
(Majmu´ Fataawa)

40 Shaykh Abdul-Aziz bin Abdullah bin Baz sagte:
Diejenigen, die mit etwas anderem richten, außer dem, was Allah offenbarte, sind in vier Kategorien zu unterteilen:

1. Derjenige, der behauptet: Ich richte (regiere) anhand dieser (d.h. den menschlichen Gesetzen), weil sie besser sind als die islamische Schari´ah. Er ist ein Kafir, der den großen Kufr begangen hat.
2. Derjenige, der sagt: Ich richte (regiere) mit diesen, weil sie der islamischen Schari´ah gleich sind, und das Richten (Regieren) mit diesen ist erlaubt, genauso, wie das Richten (Regieren) mit der Schari´ah erlaubt ist. Er ist ein Kafir, der den großen Kufr begangen hat.
3. Derjenige, der behauptet: Ich richte (regiere) hiermit, jedoch ist das Richten (Regieren) gemäß der islamischen Schari´ah besser, aber immerhin ist es erlaubt, mit etwas anderem als das, was Allah offenbarte, zu richten (regieren). Er ist ein Kafir, der den großen Kufr begangen hat.
4. Derjenige, der sagt: Ich richte (regiere) hiermit, und er weiß, dass das Richten (Richten) gemäß etwas anderem als die Offenbarung Allahs nicht erlaubt ist und er sagt: „Das Richten (Regieren) gemäß der Islamischen Schari´ah ist besser und etwas Gegensätzliches ist nicht erlaubt.“ Jedoch ist er nachsichtig und nachlässig oder er macht so einen Fehler im Rechtsspruch, dann ist er ein Kafir, der den kleinen Kufr begangen hat, und dies nimmt ihn nicht (!) aus dem Islam heraus, jedoch hat er eine große Sünde begangen.
(Qadhiyyah at-takfir bayna Ahlus-Sunnah wa Firaq ad-Dalalah)

Er (Ibn Baz) sagte weiter: Jeder, der die von-Menschen-erfundenen-Gesetze lernt und ein Mittel für ihre Belehrung an andere ist, um dann damit zu richten, oder er hilft dabei, wo er doch Iman daran hat, dass es nicht erlaubt ist, dass man mit etwas anderem außer Allahs Offenbarung richtet (regiert), aber die Gelüste übermannen ihn, oder der Wunsch nach Reichtum gewinnt Überhand über ihn, dann sind diese Arten von Menschen, ohne Zweifel, Fasiqun.
In ihnen ist Kufr, Thulm und Fisq, jedoch ist es der kleine Kufr, der kleine Thulm und der kleine Fisq. Es schließt ihn nicht aus dem Islam aus, und diese Aussage ist wohl bekannt unter den Gelehrten und den Leuten des Wissens. Es ist die Aussage des Ibn Abbas, Tawus, Ataa Mujahid, und einer Gruppe der Salaf und der Khalaf, wie von al- Hafidh ibn Kathir berichtet wird, von al-Baghawi, al-Qurtubi, und anderen. Es wurde auch von al- ´Allaamah Ibn Qayyim (rahimahullah) in seinem Buch „Kitab as-Salah“ erwähnt.

Und jeder, der die von-Menschen-erfundenen Gesetze lernt oder deren Lehren verbreitet, im Glauben daran, dass es erlaubt sei, danach zu richten (regieren), egal, ob er daran glaubt, dass die Schari´ah besser ist oder nicht, ist ein Kafir, der den großen Kufr begangen hat und die Muslime sind in völliger Übereinstimmung diesbezüglich. Denn dadurch, dass er es erlaubt macht, dass man mit von Menschen-erfundenen-Gesetzen richtet (regiert), die im Widerspruch und Widerstand zur Offenbarung Allahs stehen, hat er das von der Religion, was bekanntermaßen unerlaubt ist, als erlaubt proklamiert.
Dasselbe gilt für die Unzucht, dem Genuss von Alkohol (und anderen Intoxikantien, wie Rauschgift etc.; Anm. des Übersetzers), wenn diese und ähnliche Sachen erlaubt gemacht werden, wo doch Allah sie als unerlaubt gerichtet hat, denn durch diese Veränderung des Rechtsspruchs Allahs meint er, dass Allah und sein Gesandter gelogen haben, und dadurch hat er sich dem Buche und der Sunnah widersetzt.

Die Gelehrten sind ausnahmslos der Meinung, dass es Kufr ist, wenn jemand das, was Allah unerlaubt gemacht hat, erlaubt macht oder umgekehrt, von den offenkundig klaren Dingen der Religion. Jedem, der über die Aussagen der Gelehrten der vier Rechtsschulen im Bezug auf Abtrünnigkeit nachdenkt, werden diese Aussagen klar werden.
(Majmu´ Fataawa wa Maqalat Mutanawwiyah)

Und in einer Diskussion über die Dinge, die den Islam einer Person auslöschen, hat er gesagt: Beinhaltet in der vierten Kategorie ist: Jeder, der glaubt, dass Rechtleitung außer der Rechtleitung des Gesandten (sallAllahu alaihi wa sallam) kompletter und weiser ist, oder das andere Rechtssprüche als die seine besser sind, ist ein Kafir. Jeder, der glaubt, dass Systeme und von-Menschen-erfundene-Gesetze, die den Menschen von Menschen vorgestellt wurden (d.h. die keinen göttlichen Ursprung haben), besser sind, als die Schari´ah des Islam, oder das sie gleichwertig sind, oder dass es erlaubt ist, mit ihnen anstatt der islamischen Schari´ah zu richten (regieren), oder er glaubt, das das islamische Rechtssystem nicht aktuell und angemessen für die gegenwärtige Zeit des 20. Jahrhunderts ist, oder dass es der Grund für die Spaltung der Muslime ist, oder dass es sich nur auf die Beziehung zwischen dem Diener und seinem Herrn bezieht (und fertig), und dass es nichts zu tun hat in alltäglichen Angelegenheiten (so sind alle diese Arten von Menschen in der vierten Kategorie mit eingeschlossen).

Auch beinhaltet diese vierte Kategorie jenen, der sagt, dass Allahs Rechtsspruch im Bezug auf das Abschneiden der Hand des Diebes oder die Steinigung der Unzuchtbegehenden unangemessen für unser „modernes Zeitalter“ sei. Und jeder, der glaubt es sei erlaubt mit etwas anderem als die Schari´ah von Allah zu richten (regieren) im Bezug auf die zwischenmenschlichen Geschäftsbeziehungen, Bestrafungen, oder ähnlichem - selbst wenn er nicht daran glaubt, dass es besser als der Rechtsspruch der Schari´ah des Islam ist.
Denn dadurch hat er erlaubt gemacht, in was es absolute Übereinstimmung gibt, dass Allah es unerlaubt gemacht hat. Und jeder, der das offenkundig Unerlaubte an religiösen Angelegenheiten, wie Zinsverzehr, Unzucht, Genuss von Unerlaubtem, Richten (Regieren) gemäß etwas anderem außer Allahs Schari´ah, erlaubt macht, ist ein Kafir. Hierüber herrscht uneingeschränkte Übereinstimmung unter den Muslimen.
(al-Marji´ as-Sabiq)

41 Shaykh, al- ´Allaamah, Nasiruddin al-Albani:
Seine Meinung hierzu wurde in der Zeitung „ash-Sharq al-Awsat“ und in der Zeitung „al-Muslimun“, veröffentlicht, und Shaykh ibn Baz hat ein Kommentar und eine Aussage der Unterstützung für die Ansichten des Shaykhs al-Albani in beiden wohlbekannten Zeitungen veröffentlicht.
Er (Shaykh ibn Baz) sagte: Ich wurde über die wertvolle und nützliche Antwort des wertvollen Shaykhs Muhammad Nasiruddin al-Albani, möge Allah ihm weiterhin Unterstützung gewähren, informiert, welche in den Zeitungen „ash-Sharq al-Awsat“ und „al-Muslimun“ veröffentlicht wurden, in denen er eine Antwort auf eine Frage bezüglich des Takfir über jemanden, der mit etwas anderem als Allahs Offenbarung richtet (regiert) gab, ohne genauer zu werden (d.h. ohne in die genaueren Umstände des Zustandes des Richters, Oberhaupts zu schauen).
So schrieb er eine wertvolle Antwort, die wahr und korrekt ist, er folgte dem Pfad der Gläubigen und machte klar, möge Allah ihn beschützen, dass es nicht erlaubt ist, über jemanden, der nicht mit dem was Allah offenbarte, richtet, Takfir zu machen, nur weil er so handelt, ohne zu wissen ob er in seinem Herzen daran glaubt, dass es erlaubt ist, so zu handeln. Er (Shaykh al-Albani) rechtfertigte seine Aussage mit dem, was von Ibn Abbas (radiAllahu anahu) überliefert wurde und von anderen von den Salaf dieser Ummah.

Zweifellos ist das, was er erwähnt in seiner Antwort hat richtig, bezüglich des Tafsirs der Rede Allahs, als Er sagte: „UND JEDER, DER NICHT GEMÄß DEM, WAS ALLAH OFFENBARTE, RICHTET, SO SIND SIE DIE KAFIRUN“ [Surah al-Maa´idah; 5:44]
Und er, möge Allah ihn beschützen, hat klar gemacht, dass Kufr aus zwei Kategorien besteht: kleiner und großer Kufr, genauso wie Thulm aus zwei Kategorien besteht und genauso wie Fisq aus zwei Kategorien besteht: kleiner und großer.

Also jeder, der daran glaubt, dass es erlaubt sei, mit etwas anderem als dem, was Allah offenbarte, zu richten (regieren), oder genau so im Bezug auf Unzucht, Zinsverzehr oder anderen unerlaubten Handlungen, wobei bezügliches ihres Verbotes uneingeschränkte Übereinstimmung herrscht, hat großen Kufr begangen, großen Thulm und großen Fisq.
Und jeder, der diese Dinge macht, ohne sie als erlaubt zu bezeichnen, hat kleinen Kufr, kleinen Thulm und kleinen Fisq begangen. Was die Aussage des Propheten (sallAllahu alaihi wa sallam) anbelangt, in dem Hadith, der von Ibn Mas´ud (radiAllahu anhu) überliefert wird: „Verunglimpfen eines Muslim ist Ungehorsam und das Bekämpfen eines Muslims ist Kufr!“, hat er (sallAllahu alaihi wa sallam) damit folgendes gemeint: Den kleinen Kufr und den kleinen Fisq und der Ausdruck ist generell als eine Abschreckungsmaßnahme gemeint, wie die abscheulichen und teuflischen Handlungen.
Genauso, wie seine Aussage (sallAllahu alaihi wa sallam), wo er sagte: „Es gibt zwei Taten, die Muslime tun, und sie sind Kufr: die üble Nachrede über die Abstammung und das Klagen über die Toten!“ (Sahih Muslim) Und seine (sallAllahu alaihi wa sallam) Aussage: „Kehrt nicht, nach mir, als Kuffar um, indem ihr die Genicke voneinander erschlagt!“

(al-Majallah as-Salafiyyah)

42 Die Aussagen der Imame, al-Albani und Ibn Baz wurden Shaykh Muhammad ibn Salih al-Uthaymin vorgetragen, er stimmte ihren Aussagen zu und erklärte seine Unterstützung.

 

Aus einer Fatwa von Muhammad bin Sulaiman at-Tamimi, rahimahullah