Frage:

Wann ist es erlaubt, eine Handlung als Bid'ah (Innovation in der Religion) zu bezeichnen? Ist Bid'ah nur auf Akte der 'Ibadah (Anbetung) beschränkt oder wird sie auch auf Transaktionen ausgeweitet?

Antwort:

In der gereinigten Schari'ah (Islamisches Gesetz) beschreibt Bid'ah jede 'Ibadah, die die Menschen ohne Grundlage im Buch oder in der Sunnah (alles, was vom Propheten berichtet wird) und die von den vier rechtgeleiteten Kalifen nicht ausgeführt wurde, innovieren. Der Prophet (Friede sei auf ihm) sagte:

"Wer Dinge in unseren Angelegenheiten innoviert, für die es keinen gültigen Grund gibt (begeht Sünde), und diese sind abzulehnen." (Übereinstimmend überliefert von den Imamen Al-Buchari und Muslim)

Er (Friede sei auf ihm) sagte auch: "Wer eine Handlung ausführt, für die es keine Erlaubnis von unserer Seite gibt, ist abzulehnen." (Berichtet von Muslim in seinem Sahih [authentischen] Buch der Hadithe)

Er (Friede sei auf ihm) sagte auch im Hadith, der von Al-'Irbad ibn Sariyah (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet wurde: "Haltet fest an meiner Sunnah und den Beispielen der rechtgeleiteten Kalifen, die nach mir kommen. Haltet an ihnen fest und klammert euch daran. Meidet Neuerungen (in der Religion), denn jede Neuerung ist Bid'ah und jede Bid'ah führt in die Irre." (Berichtet von Ahmad, Abu Dawud, At-Tirmidhi und Ibn Majah, durch eine Sahih Sanad [Kette von Erzählern])

Es gibt viele Hadithe mit demselben Inhalt.

In der arabischen Sprache bezieht sich Bid'ah auf Dinge, die erfunden oder Handlungen, die ohne Präzedenzfall ausgeführt werden; jedoch sind sie nicht verboten, wenn sie nicht mit der Religion zusammenhängen. Was Bid'ah in Bezug auf Geschäfte betrifft, so ist es, wenn es mit der Schari'ah übereinstimmt, ein Schar'y (islamisch erlaubter) Vertrag. Widerspricht es der Schari'ah, ist der Vertrag null und nichtig und wird in der Schari'ah nicht als Bid'ah bezeichnet, da es sich nicht um 'Ibadah handelt.

Schaykh Abdulaziz bin Baz, rahimahullah

Quelle: Majmu’ al-Fatawa Ibn Baz, Teil 6, Seite 317. Übersetzung: Abu Davut Konyevi