Frage:
Allah segnete mich am 16.2.1410 n.H mit einem Baby, aber Er bestimmte, dass es mit einem Gehirnschaden geboren wurde, welcher schlimmer wurde, bis er gemäß der Ärzte, die Gehirnzellen zerstörte, welche für das Atmen zuständig sind. Ich fragte die Ärzte über die Ursache dieser Krankheit und sie sagten mir, dass es eine erblich bedingte Krankheit ist, die manche neugeborenen Babys heimsucht und dass es leider keine Heilung dafür gibt, es sei denn, dass Allah es anders will. Dies haben die Ärzte gesagt.

Eure Eminenz, das Baby wird jetzt künstlich beatmet und wenn man diese (Maschine) abschalten würde, würde es nach 10 Minuten sterben. Wir glauben, dass alles in Allahs Händen liegt und in Seinem Wissen. Ich möchte Sie auch darüber informieren, dass die Ärzte mir erlaubten, dies in der Realität anzusehen. Sie nahmen dem Kind den Sauerstoff weg, und es konnte daraufhin nicht mehr atmen. Als sie ihm jedoch den Sauerstoff zurückgaben, konnte er durch das Atemgerät wieder atmen.
Eure Eminenz, Ich befürchte, dass wir durch diese Methode dem Schicksal Allahs Widerstand leisten, welches Er der Menschheit bestimmt hat, nämlich dem Tod. Ich beschloss, dem Krankenhaus zu erlauben, meinen Sohn (von den Geräten) zu entlassen und dass ich die volle Verantwortung für sein Leben oder Tod übernehmen werde. Aber ich fürchte, dass er stirbt, wenn ich ihn mitnehme und ich dann für seinen Tod zur Rechenschaft gezogen werde.
Ist es mir erlaubt, das Kind aus dem Krankenhaus zu entfernen, auch wenn dies sein Leben kosten wird oder soll ich ihn im Krankenhaus am Atemgerät lassen?
Ich benötige eine schriftliche Antwort auf meine Frage. Möge Allah Sie mit dem Besten belohnen.

Antwort:
Wenn der Fall wie beschrieben ist, dann bestehen keine Bedenken, deinen Sohn vom Atemgerät zu entfernen, wenn mindestens zwei (voneinander unabhängige) Ärzte bestimmen, dass er als tot angesehen wird, aber du musst einige Zeit nach dieser Prozedur warten, bis du sicher bist, dass er wirklich tot ist.

Und von Allah ist der Erfolg. Möge Allahs Heil und der Segen auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und Gefährten sein.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(`Abdullah ibn Ghudayyan, `Abdul-Razzaq `Afify, `Abdul-`Aziz ibn `Abdullah ibn Baz)

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Band 25, Seite 83