Frage:
Was ist das Urteil darüber, die Hände zu heben, während der Imam bei der Khutbah (Predigt) Du'aa (Bittgebet) macht? Ist es erlaubt während des Du'aa laut „Amin“ zu sagen?

Antwort:
Der Imam und die Jamaa’ah dürfen die Hände nicht während dem Du'aa bei der Khutbah heben. Denn weder der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) noch die rechtschaffenen Khalifen haben dies praktiziert.
Allerdings ist es bekannt, dass der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) und die Anwesenden während der Khutbah ihre Hände gehoben haben, wenn der Prophet Dua für Regen gemacht hat. In diesem Falle ist es zulässig, da Allah sagt:

{لَّقَدْ كَانَ لَكُمْ فِي رَسُولِ اللَّـهِ أُسْوَةٌ حَسَنَةٌ لِّمَن كَانَ يَرْجُو اللَّـهَ وَالْيَوْمَ الْآخِرَ وَذَكَرَ اللَّـهَ كَثِيرًا}

"Ihr habt ja im Gesandten Allahs ein schönes Vorbild, (und zwar) für einen jeden, der auf Allah und den Jüngsten Tag hofft und Allahs viel gedenkt." (Surah Al-Ahzab 33:21)

Des Weiteren kenne ich kein Hindernis daran, während dem Du'aa des Imaams bei der Khutbah „Amin“ zu sagen, allerdings sollte dies leise getan werden.


Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah

Majmuu‘ Fataawa wa Makalat Mutanawwia, Band 30, Seite 249 und folgende



Frage:
Wie lautet das Urteil über denjenigen, der seine Hände hebt, während der Khatiib für die Muslime in der zweiten Khutbah (Predigt) Du'aa macht? Bitte führt einen Beweis an, möge Allah euch belohnen.

Antwort:
Das Heben der Hände (während dem Du'aa) ist weder in der Freitags-Khutbah, noch in der Eid-khutbah vorgeschrieben, und dies auch weder für den Imam noch für die Gemeinschaft. Was vielmehr vorgeschrieben ist, ist, dass man der Khutbah aufmerksam lauscht und zum Du’aa leise „Amin“ sagt, ohne die Stimme zu erheben. Was das Heben der Hände betrifft, so ist dies nicht vorgeschrieben, weil der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) seine Hände nicht während der Freitagspredigt oder der ‘Id-predigt erhob, und als einer der Sahabah einen der Regierungsbeamten {الأمراء} sah, wie er seine Hände in der Freitags-Khutbah erhob, kritisierte er ihn dafür und sagte:
{ما كان النبي صلى الله عليه وسلم يرفعهما} „Der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) hob (seine Hände) nicht.“
Ja, wenn er für Regen in der Freitags Khutbah betet, dann kann er seine Hände dazu heben, weil der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) seine Hände in dieser Situation hob. [1] Wenn er also für Regen in der Freitags-Khutbah oder der ‘Id-Khutbah betet, dann ist es für ihn vorgeschrieben, seine Hände zu heben, indem er dem Beispiel des Propheten (sallallahu alayhi wa sallam) folgt.


Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah

Majmuu' asch-Schaykh ibn Baaz, 12/339


Frage:
Wie sieht das Urteil dazu aus, die Hände zu heben, wenn der Imam die Khutbah am Freitag hält?

Antwort:
Das Heben der Hände beim Halten der Khutbah am Freitag ist nicht in der Schari’ah vorgeschrieben. Die Sahabah verurteilten Bischr ibn Marwaan, als er seine Hände während der Freitags Khutbah hob. Aber eine Ausnahme wird im Falle eines Gebetes für Regen gemacht (istisqaa’), weil bewiesen wurde, dass der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) seine Hände hob, als er zu Allah für Regen während der Freitags Khutbah betete [1] und die Menschen hoben ihre Hände mit ihm. Aber abgesehen davon sollte man seine Hände nicht während der Freitags Khutbah heben, wenn Du’aa gemacht wird.


Schaykh Ibn ‘Uthaymin, rahimahullah

Fataawa Arkaan al-Islam, S. 392

 

Anmerkung:

{عَنْ عُمَارَةَ بْنِ رُؤَيْبَةَ رضي الله عنه أنه رَأَى بِشْرَ بْنَ مَرْوَانَ عَلَى الْمِنْبَرِ رَافِعًا يَدَيْهِ فَقَالَ: قَبَّحَ اللَّهُ هَاتَيْنِ الْيَدَيْنِ، لَقَدْ رَأَيْتُ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ مَا يَزِيدُ عَلَى أَنْ يَقُولَ بِيَدِهِ هَكَذَا، وَأَشَارَ بِإِصْبَعِهِ الْمُسَبِّحَةِ .}

Muslim (874) überliefert von ‘Umaarah ibn Ru’aybah (radiya-llahu anhu) dass er sah wie Bischr ibn Marwaan auf dem Minbar seine Hände erhob, und er sagte: "Allah mache diese zwei Hände hässlich. Ich sah den Gesandten Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) nicht mehr als dies tun", und er zeigte mit seinem Zeigefinger auf.

An-Nawawi (rahimahullah) sagte in ‚Scharh Muslim‘: „Dies zeigt, dass es von der Sunnah ist, die Hände während der Khutbah nicht zu heben und dies ist die Ansicht von Maalik, unseren Gefährten und anderen. Al-Qaadi berichtete, dass es manche der Salaf und manche der Maalikis erlaubten, weil der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) seine Hände in der Freitagspredigt hob, als er um Regen bat. Aber die früheren Gelehrten antworteten darauf, dass dieses Heben der Hände wegen eines Grundes war.“

 [1] {عَنْ أَنَسِ بْنِ مَالِكٍ رضي الله عنه قَالَ: أَصَابَتْ النَّاسَ سَنَةٌ (أي: جدب وقحط) عَلَى عَهْدِ النَّبِيِّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ، فَبَيْنَا النَّبِيُّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يَخْطُبُ فِي يَوْمِ جُمُعَةٍ، قَامَ أَعْرَابِيٌّ فَقَالَ: يَا رَسُولَ اللَّهِ، هَلَكَ الْمَالُ، وَجَاعَ الْعِيَالُ، فَادْعُ اللَّهَ لَنَا، فَرَفَعَ يَدَيْهِ، وَمَا نَرَى فِي السَّمَاءِ قَزَعَةً، فَوَالَّذِي نَفْسِي بِيَدِهِ مَا وَضَعَهَا حَتَّى ثَارَ السَّحَابُ أَمْثَالَ الْجِبَالِ، ثُمَّ لَمْ يَنْزِلْ عَنْ مِنْبَرِهِ حَتَّى رَأَيْتُ الْمَطَرَ يَتَحَادَرُ عَلَى لِحْيَتِهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ.}

Al-Bukhaari (933) und Muslim (897) überlieferten von Anas ibn Maalik (radiya-llahu anhu) welcher sagte: „Die Menschen wurden zur Zeit des Propheten (sallallahu alayhi wa sallam) von einer Dürre und Hungersnot heimgesucht und als der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) eines Freitags die Khutbah hielt, stand ein Beduine auf und sagte: ‚O Gesandter Allahs, unser Besitz wurde zerstört und unsere Kinder hungern; bete zu Allah für uns.‘ Er hob seine Hände und wir konnten keine Wolke am Himmel sehen, aber bei dem, in Dessen Hand meine Seele ist, kaum hatte er seine Hände gesunken, erschienen Wolken wie Berge am Himmel. Und er war noch nicht vom Minbar hinabgestiegen, als ich schon die Regentropfen von seinem (sallallahu alayhi wa sallam) Bart herunter laufen sah.“