Frage:
Wenn 'Id ul-Fitr an einem Freitag stattfindet, ist es dann erlaubt, das 'Id-Gebet zu verrichten und nicht Jumu'ah zu beten; oder anders herum?

Antwort:
Wenn sich der Tag des 'Id mit einem Freitag überschneidet, muss derjenige, der mit dem Imam zusammen das 'Id-Gebet verrichtet, nicht zum Jumu'ah erscheinen (es ist nicht obligatorisch für ihn). In seinem Fall wird es zur Sunna.
Wenn er dagegen Jumu'ah nicht mitbetet, muss er Dhuhr verrichten. Dies ist der Fall bei Leuten, die kein Imam sind. Der Imam muss zum Jumu'ah anwesend sein und die Muslime anführen, die an dem Gebet teilnehmen. Das Jumu'ah-Gebet sollte an diesem Tag nicht völlig unterlassen werden.

Scheikh Salih Ibn Fauzan al-Fauzan, hadidhahullah

إذا جاء عيد الفطر في يوم الجمعة فهل يجوز لي أن أصلي العيد ولا أصلي الجمعة أو العكس؟
الجواب :
إذا وافق يوم العيد يوم الجمعة فإنه من صلى العيد مع الإمام سقط عنه وجوب حضور الجمعة ويبقى في حقه سنة . فإذا لم يحضر الجمعة وجب عليه أن يصلي ظهراً وهذا في حق غير الإمام. أما الإمام فإنه يجب عليه أن يحضر للجمعة ويقيمها بمن حضر معه من المسلمين ، ولا تترك صلاة الجمعة نهائياً في هذا اليوم .
الشيخ صالح بن فوزان الفوزان