Frage:
Was ist das Urteil darüber, wenn ein Mamuum (im Gebet-geführter) vergisst, al-Fatiha zu rezitieren oder erst im Moment der Ruku (Verbeugung) dem Gebet beiwohnt?

Antwort:
Wenn die Person, die dem Imam folgt, vergisst al-Fatiha zu rezitieren oder keine Kenntnis über die Wichtigkeit ihrer Natur hat bzw. dem Gebet beiwohnt, während der Imam in der Ruku (Verbeugung) ist, wird ihre Rak’ah als komplett und ihr Gebet als richtig angesehen.

Sie braucht die Rak’ah nicht zu wiederholen, da sie für ihre Unwissenheit, Vergesslichkeit und dafür, dass sie das Gebet in der Zeit des Qiyam (Teil des Gebets, bei dem man senkrecht steht) nicht beiwohnen konnte, entschuldigt ist. Dies ist die Meinung der Mehrheit der Gelehrten.


Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah

Fataawah Islamiyyah 1/263