Imam Ahmad Ibn Hanbal, rahimahullah sagte:
„Es ist nicht bekannt, dass irgendjemand nach dem Dua über sein Gesicht zu streichen pflegte, außer al-Hasan.“
(Al-Ilal al-Mutanahiya 2/840, 841)



Shaikh ul-Islam Ibn Taymiyya, rahimahullah sagte:
„Bezüglich dessen, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) seine Hände während des Duas erhob, gibt es viele sahih Ahadith, doch was das Bestreichen seines Gesichts mit den Händen anbelangt, so gibt es nur einen oder zwei Ahadith darüber, und sie können nicht als Beweis verwendet werden.“
(Majmu al-Fataawa 22/519)



Shaikh Muhammad Ibn Uthaimin, rahimahullah sagte
über das Urteil über das Bestreichen des Gesichts mit den Händen, nach dem Dua: „Das Gesicht nach dem Dua mit den Händen zu bestreichen ist im Islam höchstwahrscheinlich nicht empfohlen, denn die Ahadith, die diesbezüglich überliefert wurden, sind da'if (schwach).

Und er (Schaikh Uthaiman) sagte:
Sie können nicht als Beweis verwendet werden. Wenn wir nicht sicher sind oder wenn wir denken, dass es eher wahrscheinlich ist, dass es nicht empfohlen wird, dann ist es besser, das nicht zu tun. Denn islamische Regeln können nicht auf der Basis von bloßer Spekulation bewiesen werden, es sei denn, wir glauben, dass die Handlung höchstwahrscheinlich richtig ist.
Was wir über das Bestreichen des Gesicht nach dem Dua durch die Hände denken, ist, dass es nicht zur Sunna gehört. Wie es wohl bekannt ist, betete der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) während seiner Freitagsrede um Regen und er erhob seine Hände. Doch es wurde nicht überliefert, dass er mit ihnen über sein Gesicht strich. Ähnlich heißt es in einer Anzahl von Ahadith, dass der Prophet seine Hände erhob, doch gibt es keinen Beweis dafür, dass er sein Gesicht bestrich.“
(Majmu Fataawa Ibn Uthaimin, 14, Frage Nr. 781)



Al-Izz Ibn Abd as-Salam sagte:
„Niemand streicht mit seinen Händen über sein Gesicht, nachdem er Dua gemacht hat, außer demjenigen, der unwissend ist.“
(Fataawa al-Izz Ibn Abd as-Salam, S. 47)