Frage:
Was ist das Urteil über den Adhan, der im Radio oder Fernsehen gerufen wird? Muss man diesen erwidern?

Antwort:
Bezüglich dieses Adhans, trifft eines der folgenden Fälle zu:

1. Es ist live, d.h. dass der Adhan vom Muazzin zur Gebetszeit gerufen wird. Dieser (Ruf) ist zu erwidern, aufgrund der allgemeinen Bedeutung des Befehls des Propheten (صلى الله عليه وسلم):
{ إذا سمعتم المؤذن فقولوا مثل ما يقول المؤذن }
„Wenn ihr den Muazzin hört, so sagt was der Muazzin sagt." [1]
Die Fuqaha sagten jedoch: Wenn er das Gebet, zu dem der Adhan gerufen wird, bereits verrichtet hat, so muss er diesen nicht erwidern.

2. Der Adhan ist aufgezeichnet und es ist kein Adhan, der zum Zeitpunkt (des Hörens) gerufen wurde; in diesem Fall sollte man diesen nicht erwidern, weil es kein realer/echter Adhan ist, d.h. der Mann erwidert es nicht zu der Zeit, zu der befohlen wurde. Vielmehr ist es eine Aufnahme eines vorangegangenen Adhan.

Scheich Muhammad Ibn Salih Ibn 'Uthaymin, رحمه الله
Majmuu‘ Fataawa asch-Scheich Ibn 'Uthaymin, 12/196

Übersetzt von Seyyid at-Turki

[1] D.h. widerholt es. Berichtet von Bukhari, Buch des Adhan Nr. 611; und Muslim, Buch des Salah, Nr. 384.