Frage:
Ist das Drehen des Körpers erlaubt, während der Muazzin (beim Adhan) „Hayya ‘ala-s-Salaah“ sagt - oder das Drehen des Kopfes allein?

Antwort:
Es ist für den Muazzin, welcher den Adhaan ohne Mikrophon ruft, gesetzlich vorgeschrieben, dass er seinen Oberkörper nach rechts und nach links dreht, während er „Hayya ‘ala-s-Salaah“ (kommt zum Gebet) und „Hayya ‘ala-l-Falaah“ (kommt zum Heil) sagt, und dass seine Füße dabei feststehend sind. Weil dies eine fundierte Handlung des Muazzin des Gesandten Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) in seiner Gegenwart war, und weil es am effektivsten dabei sein wird, die Person, welche weit von der Moschee entfernt wohnt, mit dem Adhan zu erreichen.

Und von Allah ist der Erfolg. Mögen Allahs Heil und der Frieden auf unserem Propheten, seiner Familie und seinen Gefährten sein.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(`Abdul-`Aziz Bin Baz, `Abdullah bin Ghudayaan, `Abdur-Razzaaq al-`Afifi)

alifta.net> Zweite Frage der Fatwa Nr. 9854;
Band 6, Seite 58