Frage:
Ich bin eine verheiratete Frau und ich habe für einen Zeitraum von 37 Jahren nicht gebetet. Meine Kinder kamen zu mir und begannen mich bezüglich des Gebets zu belehren, möge Allah sie mit gutem belohnen. Jedoch bin ich ratlos über das, was sich in der Vergangenheit zugetragen hat. Wird Allah mich dafür zur Rechenschaft ziehen? Raten Sie mir sie nachzuholen, oder was raten Sie mir?

Antwort:
Ich rate dir aufrichtig zu bereuen - Taubah, Taubah. Das Vergangene zu bereuen, mit dem festen Willen, nicht zur Sünde zurückzukehren, und deine Gebete zu bewahren, nachdem Allah dich rechtgeleitet hat. Halte fest an ihnen, und bete sie mit Khuschu zur rechten Zeit, wenn sie eintreffen. Und freue dich, denn die Taubah löscht aus was davor war (an Sünden und Übertretung). Der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte in einer authentischen Überlieferung: {التوبة تجب ما قبله}

"Die Taubah löscht das aus, was davor war." [1]

Bedeutet, dass es das zerstört, was ihm vorausging und wischt es rein. Und er (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte:

{التائب من الذنب كمن لا ذنب له}

"Derjenige, der von der Sünde Taubah macht, ist wie derjenige, der nicht sündigte." [2]

So frohe Botschaft, Taubah ist ausreichend, alhamdulillah. Und dies bedeutet die Taubah für deinen Verzicht auf die Gebete in der Vergangenheit, und das reumütig sein über sie, und das feste vornehmen nicht zu ihr (der Sünde) zurückzukehren. Bleibe standhaft hinsichtlich deiner Gebete, und sei erleichtert durch die frohe Botschaft; es obliegt dir nicht das nachzuholen, was du verpasst hast. Die Sünde ist durch die Taubah ausgelöscht, wa lillah-l-Hamd. Möge Allah dich mit Gutem belohnen.


Shaykh Abdulaziz Ibn Baz, rahimahullah

Aus einer Audioaufnahme des Shaykhes


[1] Muhaddith al-Shaykh Muhammad Nasir ad-Din Al-Albani schrieb in ‚Silsilah Al-Dha'ifah‘ (Nr. 3446) bezüglich dieser Überlieferung: "Ich kenne keinen Ursprung für diese (Überlieferung): Im Gegensatz zu dem, was durch die Aussage im Tafsir von Al-Hafith ibn Kathir (3/129) vermerkt wurde bezüglich der Aussage Allahs:

{إِلَّا مَن تَابَ وَآمَنَ وَعَمِلَ صَالِحًا فَأُولَـٰئِكَ يَدْخُلُونَ الْجَنَّةَ وَلَا يُظْلَمُونَ شَيْئًا}

"außer demjenigen, der bereut und Iman hat und rechtschaffen handelt. Jene werden in den (Paradies)garten eingehen und ihnen wird in nichts Unrecht zugefügt" (Surah Maryam 19:60)

Er (ibn Kathir) sagt: „Dies, weil die Taubah das auslöscht, was vor ihm war, und in einem anderen Hadith (wird gesagt): ‚Derjenige, der von der Sünde Taubah macht, ist wie derjenige, der nicht sündigte.‘

Seine Aussage 'anderen Hadith' gibt den Eindruck, dass der erste (Wortlaut) auch ein Hadith ist. Demnach ist es nach seiner Formulierung der erste Hadith. Und folglich verfing sich Al-Shaykh Al-Rifai in dieser Rede von ihm (ibn Kathir) und nahm es in seinem Index ‚Al-Hadith Al-Scharif‘ von seinem ‚Mukhtasir‘ (2/619), und nicht nur das, sondern daneben platzierte er die Angabe 'Sahih', ebenso tat er dies mit der zweiten Überlieferung. Jedoch ist diese Angelegenheit einfach, denn in der Tat ist es in einigen Büchern der Sunnah zu finden, und ich habe es in 'Sahih al-Jami' al-Saghir' (Nr. 3005) als 'Hasan' eingestuft, im Gegensatz zu diesem (der ersten Überlieferung).
Nichtsdestotrotz ist mir in der Tat kein Ursprung für dieses bekannt, trotz dass der Besagte (Al-Rifai) es als 'Sahih' eingestuft hat, möge Allah ihm Rechtleitung geben. Und es ist meiner Meinung nach so, dass ibn Kathir in seinem Tafsir und Mukhtasir die Überlieferung mit dem Sahih-Hadith verwechselte (, der lautet): "Wahrlich, Islam löscht das aus, was vor ihm war, und die Hijrah löscht das aus, was ihr vorausging." und in einem anderen Wortlaut "Wahrlich, Hajj löscht das aus, was ihr vorausging.", er ist verzeichnet in ‚Al-Irwa‘ (Nr. 1280)."

[2] Überliefert von Ibn Majah in seinem ‚Al-Sunan‘, Nr. 4232, im Buch ‚Al-Zuhd‘, von der Autorität des Abdullah ibn Mas'ud, der sagte: "Der Gesandte Allahs (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte: ‚Derjenige, der von der Sünde Taubah macht, ist wie derjenige, der nicht sündigte.‘“ Diese Überlieferung hat Shaykh Al-Albani in seinem ‚Sahih Ibn Majah‘, Nr. 3446, als Hasan eingestuft.


 

Frage:
Ich bin in die Vereinigten Staaten gezogen, um dort zu studieren. Ich blieb für fünf Jahre, während denen ich weder betete noch fastete. Allah hat mich rechtgeleitet und ich wurde rechtschaffen, alhamdulillah. Wie kann ich diese Gebete und Fastentage nachholen?

Antwort:
Wenn die Situation ist, wie du sie beschreibst, und du hast Taubah gemacht und damit begonnen, dem Weg der Rechtleitung zu folgen, dann musst du die Gebete und die Fastentage, die du absichtlich unterlassen hast, nicht nachholen, denn das Unterlassen des Salah ist großer Kufr und führt zur Riddah, selbst wenn derjenige, der nicht betet, die Verpflichtung zum Salah nicht abstreitet. Dies gilt entsprechend der besseren Ansicht von zwei Gelehrtenmeinungen. Wenn der Apostat wieder Muslim wird, dann ist er nicht verpflichtet, die während seines Abfalls vom Islam verpassten Gebete und Fastentage nachzuholen, denn der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte:

{الإسلام يهدم ما كان قبله، والتوبة تهدم ما كان قبلها}

„Der Islam löscht das aus, was vor ihm war, und die Taubah löscht das aus, was vor ihr war.“
(Überliefert von Imam Muslim, Buch über Iman, Kapitel: „Islam löscht alle vorherigen Sünden“, Nr. 121. Der Wortlaut soll heißen: "Wusstest du nicht, dass der Islam das auslöscht, was ihm vorausging, und die Hajj das auslöscht, was ihr vorausging")

Doch zukünftig musst du regelmäßig und pünktlich mit der Gemeinschaft der Muslime in der Moschee beten und im Ramadan fasten. Es ist dir außerdem empfohlen, so viele gute Taten wie möglich zu verrichten sowie freiwillige gottesdienstliche Handlungen wie zusätzliche Gebete, Fasten, das Aufrechterhalten der Verwandtschaftsbande, Spenden und weiteres, da Allah sagt:

{وَإِنِّي لَغَفَّارٌ لِّمَن تَابَ وَآمَنَ وَعَمِلَ صَالِحًا ثُمَّ اهْتَدَىٰ}

„Und Ich bin wahrlich Allvergebend für denjenigen, der bereut und Iman hat und rechtschaffen handelt und sich hierauf rechtleiten lässt.“ (Surah Ta-Ha 20:82)

‎Wir bitten Allah darum, uns und dich standhaft im Festhalten an der Wahrheit und im Befolgen des richtigen Weges zu machen.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsurteile

Fatawa al-Lajnah al-Da`imah; Kategorie: Salah > Nachholen des Salah wegen Verschlafen oder anderen Gründen; Band 6, Seite 45; Erste Frage der Fatwa Nr. 8569


 

Das Salah ist ein Akt der Anbetung, der zu bestimmten Zeiten auszuführen ist, und wer ohne Entschuldigungsgrund einen Akt der Anbetung unterlässt, welcher an eine bestimmte Zeit gebunden ist - wie beten und fasten - bis die Zeit dafür vorüber ist, und dann bereut, muss nicht nachholen, was er weggelassen hatte, da dieser Akt der Anbetung durch Den Gesetzgeber an den Anfang und das Ende dieser Zeit beschränkt wurde.

 

Shaykh Ibn Uthaymin, rahimahullah

Fataawa al-Shaykh Ibn Uthaymin, 1/322