Frage:
Ist es mir erlaubt, die sechs Tage des Shawwals mit der gleichen Absicht wie für das Nachholen der Tage, die ich wegen meiner Periode im Ramadan nicht gefastet habe, zu fasten?

Antwort:
Wer den Tag von 'Arafah (oder den Tag von 'Ashura) fastet, aber noch immer Tage vom Ramadan schuldig ist, dessen Fasten ist gültig. Aber wenn er die Absicht hat, diesen Tag zu fasten, um einen versäumten Fastentag von Ramadan nachzuholen, dann wird er zwei Belohnungen erhalten: die Belohnung des Fastens vom Tag von 'Arafah (oder 'Ashura), gemeinsam mit der Belohnung für das Nachholen des Fastens. Dies bezieht sich auf allgemeines freiwilliges Fasten, das nicht in Verbindung mit Ramadan steht.

Betreffend dem Fasten von den sechs Tagen des Schawwals, so stehen diese in Verbindung mit Ramadan, und können nur gefastet werden, nachdem man das versäumte Fasten vom Ramadan nachgeholt hat. Wenn er sie fastet, bevor er das versäumte Fasten von Ramadan nachgeholt hat, dann wird er diese Belohnung nicht erlangen, da der Prophet (sallallaahu 'alayhi wa sallam) sagte:

{من صام رمضان ثم أتبعه ستًا من شوال فذاك صيام الدهر}

"Wer Ramadaan fastet und dann mit sechs Tagen des Schawwaal folgt, so ist es, als ob er das ganze Jahr gefastet hätte." [1]

Es ist bekannt, dass derjenige, der noch Fastentage vom Ramadan schuldig ist, Ramadan nicht gefastet hat, bis er die versäumten Tage nachholt.
 
 
Schaykh Ibn ‘Uthaymiin, rahimahullaah
 
Fataawaa as-Siyaam, Seite 438

[1] Ahmad, Band 5, Seite 417 und 419; Muslim, Band 2, Seite 822, Nr. 1164; Abu Dawud, Band 2, Seite 813, Nr. 2433; At-Tirmidhi, Band 3, Seite 132, Nr. 759; Ibn Majah, Band 1, Seite 547, Nr. 1716; Ad-Darimy, Band 2, Seite 21; `Abdur-Razzaq, Band 4, Seite 315 und 316, Nr. 7918, 7919, 7921; Ibn Abu Shaybah, Band 3, Seite 97; Ibn Khuzaymah, Band 3, Seite 298, Nr. 2114; Ibn Hibban, Band 8, Seite 397, Nr. 3634; At-Tabarany, Band 4, Seite 159 - 162, Nr. 3902 und 3916; Al-Bayhaqy, Band 4, Seite 292.