Frage:
Ist es erlaubt die sechs Tage im Schawwal zu fasten bevor man die Tage, die man von Ramdan nachholen muss, gefastet hat?

Antwort:
Die Gelehrten sind sich uneinig in dieser Angelegenheit. Doch man sollte den Tagen, die man nachzufasten hat Vorrang vor den sechs Tagen des Schawwal und anderem freiwilligem Fasten geben. Dies aufgrund der Aussage des Propheten (sallAllahu alayi wa sallam): "Wer den Ramadan fastet und ihm dann sechs (weitere Tage) des Monats Schawwal folgen lässt, für denjenigen ist es wie das Fasten des ganzen Jahres." (Sahih Muslim)

Wer aber die sechs Tage dem Nachfasten vorzieht, der lässt sie nicht dem Ramadan folgen, sondern lässt sie einem Teil des Ramadan folgen. Das Nachfasten ist Pflicht, wobei die sechs Tage einen freiwilligen Zusatz darstellen und den Pflichten ist zuerst Beachtung zu schenken."
 
 
Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah

Fataawah Islamiyyah 5/273


Frage:
Was ist das Urteil darüber, wenn jemand einige Tage vom Ramadan nachfasten muss, aber die sechs Tage von Schawwal fastet?

Antwort:
Die Antwort darauf finden wir in der Überlieferung des Propheten (sallAllahu alaihi wa sallam): "Wenn jemand den Ramadan fastet und daraufhin noch sechs Tage im Schawwal, so ist es, als ob er ein ganzes Jahr gefastet hätte." (Muslim)

Wenn jemand einige Tage vom Ramadan nachfasten muss und er die sechs Tage von Schawwal fastet, hat er diese Tage vor oder nach Ramadan gefastet?
Beispiel: Jemand fastet 24 Tage des Ramadan und hat sechs Tage, die er nachfasten muss und fastet die sechs Tage des Schawwal bevor er die Tage des Ramadan nachgeholt hat: Man kann über diese Person nicht sagen, dass sie das Shawwal-Fasten vollzogen hat. Denn bevor diese Person nicht den kompletten Ramadan gefastet hat, kann man über sie nicht sagen, dass sie den Ramadan gefastet hat. Daher bekommt eine Person nicht die Belohnung des Schawwal-Fastens, wenn sie nicht vorher die fehlenden Fastentage des Ramadans nachgeholt hat.

Diese Thematik hat nichts mit der Meinungsverschiedenheit der Gelehrten zu tun, ob eine Person, die noch Tage des Ramadans nachfasten muss, freiwillige Fastentage entrichten kann. Denn diese Meinungsverschiedenheit bezieht sich nur auf das Nafilah-fasten außerhalb dieser sechs Tage des Schawwal. Was die sechs Tage des Schawwal angeht, so kann man diese fasten, wenn man den Ramadan komplett gefastet hat und kann auch nur dann die Belohnung dafür erlangen.


Scheikh Uthaymin, rahimahullah

Fataawaa Arkaanil Islaam, Frage Nr. 437


Frage:
Ist es korrekt, sechs Tage des (Monats) Schawwaal zu fasten, obwohl er noch (Fastentage) vom Ramadan nachholen muss?

Antwort:
Es wird gehofft, das seine Tat korrekt ist, aber er hat einen Fehler begangen. Die Pflicht ist, dass das Obligatorische (Fard) zuerst gemacht wird: Er am Anfang des Schawwaal das nachholt, was ihm vom Ramadaan (an noch nach zu fastenden Tagen) obliegt, und hierauf die sechs (freiwilligen Schawwaal-)Tage fastet. Denn der Hadiith lautet: "Wenn jemand den Ramadaan fastet und daraufhin noch sechs Tage im Schawwal, so ist es, als ob er ein ganzes Jahr gefastet hätte." (Muslim)
Wer noch (Fastentage des Ramadaan) nachholen muss hat Ramadaan (noch) nicht komplett gefastet. Er vollendet von den Tagen, die er nachholen muss, was ihm obliegt und fastet danach den Rest vom Monat (die freiwilligen sechs Tage).


Schaykh Saalih al-Fauzaan, hafidhahullaah

Aus einer Audioaufnahme des Schaykhes

 

Übersetzt von Abdur-Rahman al-Albani


Frage:
Wenn jemand die sechs Tage des Shawwals nach dem Ramadan fastet, wenn er das Ramadan-Fasten noch nicht komplett abgeschlossen hat, da er 10 Tage des Ramadans wegen eines legitimen Grundes nicht gefastet hat, wird er die gleiche Belohnung wie eine Person bekommen, die alle Ramadan-Tage gefastet hat und diesem mit den sechs Tagen des Shawwals folgt, d.h. wird er wie eine Person sein, die ein Leben lang gefastet hat? Bitte erklären Sie es uns, möge Allah Sie mit Gutem belohnen.
 
Antwort:
Die genauen Belohnungen für die Taten, die Menschen um Allahs Willen tun, sind etwas, das nur Allah bekannt ist. Wenn jemand die Belohnung von Allah anstrebt und sich bemüht, Ihm zu gehorchen, dann wird sein Lohn nicht verloren gehen, wie Allah sagt (Interpretation der Bedeutung): "Diejenigen, die glauben und rechtschaffene Werke tun - gewiss, Wir lassen den Lohn derer nicht verloren gehen, die die besten Taten begehen." (Surah Al-Kahf 18:30)

Wenn jemand einige (Fasten-) Tage des Ramadan verpasst hat, dann sollte er diese zuerst fasten und daraufhin die sechs Tage des Shawwals. Denn er kann dem Ramadan-Fasten nicht mit sechs Tagen des Shawwals folgen, es sei denn, er hat sein Ramadan-Fasten abgeschlossen.

Und Allah ist die Quelle der Kraft. Möge Allah unseren Propheten Muhammad, seine Familie und Gefährten segnen und ihnen Frieden gewähren.
 

Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen

Fatawa al-Lajnah al-Daa'imah, 10/392