Frage:
Müssen die sechs Tage direkt im Anschluss an Ramadan, also direkt nach dem 'Id-Tag, gefastet werden oder ist es erlaubt sie einige Tage nach dem 'Id-Tag hintereinander zu fasten?
 
Antwort:
Es ist nicht verpflichtend sie direkt im Anschluss an den 'Id-Tag zu fasten. Es ist vielmehr erlaubt sie einen oder mehreren Tagen nach dem 'Id-Tag zu fasten. Und es ist erlaubt sie hintereinander oder auch getrennt im Schawwal zu fasten, je nachdem, wie es einem leichter fällt. Die Grenzen in dieser Angelegenheit sind weit gefasst, außerdem ist es keine Pflicht sondern Sunnah.
 

Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen

alifta.net> Seite 391, Band 10, Fatwa Nr. 3475


Frage:
Ist es zwingend notwendig, beim Fasten der sechs Tage des (Monats) Schawwaal, sie nacheinander folgen zu lassen, oder ist es kein Problem, sie während des Monats voneinander getrennt zu fasten?

Antwort:
Das Fasten der sechs Tage von Schawwaal ist eine vom Propheten (sallallaahu ‘alayhi wa sallam) bestätigte Sunnah. Es ist erlaubt, sie nacheinander oder getrennt zu fasten. Denn der Gesandte (sallallaahu ‘alayhi wa sallam) verallgemeinerte dessen Fasten und erwähnte nicht, ob sie nacheinander oder getrennt gefastet werden müssen. Er (sallallaahu ‘alayhi wa sallam) sagte:

{من صام رمضان ثم أتبعه ستاً من شوال كان كصيام الدهر.}

„Wer Ramadan fastet, und hiernach mit sechs (gefasteten) Tagen vom Schawwaal nachfolgt, so ist es wie das Fasten des ganzen Jahres." (Sahih-Muslim)

Und von Allaah ist der Erfolg.


Schaykh Abdul-aziiz bin Baaz, rahimahullaah

Majmuu' Fataawa wa Maqalaat mutanawi’ah vom ehrenwerten Schaykh Abdul-aziiz bin Baaz, Band 15, Seite 391


Übersetzt von Abdur-Rahman al-Albani (Alben Aliu)