Frage:

Meine Großmutter litt an einer fast chronischen Krankheit und hat das Sawm (Fasten) im Ramadan gebrochen und die verpassten Tage später nachgeholt, und meine Mutter half ihr, indem sie stellvertretend für sie fastete.

Antwort:

Es ist nicht zulässig, dass jemand im Namen einer anderen lebenden Person das Sawm beobachtet. Ihre Großmutter ist nun verstorben - möge Allah ihr barmherzig sein - daher ist es vorgeschrieben, dass Ihre Mutter an ihrer Stelle die Tage fastet, für die sie während ihres Lebens in ihrem Namen gefastet hat, denn ihr Fasten zu ihren Lebzeiten zählt nicht. Wenn sie nicht erneut fasten kann, ist es ihr erlaubt, etwa eineinhalb Kilo Datteln oder andere Grundnahrungsmittel Ihrer Region als Sadaqa (Wohltätigkeit) in ihrem Namen zu geben - dies entspricht ungefähr einem halben Sa‘ (1 Sa‘ = 2,172 kg) -, neben der Bitte an Allah, ihr zu vergeben und ihr Barmherzigkeit zu erweisen.

Schaykh Abdulaziz bin Baz, rahimahullah

Quelle: Majmu’ al-Fatawa Ibn Baz, Teil 5, Seite 351. Übersetzung: Abu Davut Konyevi