Frage:
Ich stamme aus einer Familie mit gemäßigten Mitteln und verrichte während des Urlaubs schwere Arbeit, um meiner Familie zu unterstützen. Dieser Job überschneidet sich mit dem Fasten im Ramadan und ich kann nicht gleichzeitig arbeiten und fasten.
Ist es mir erlaubt, zu einer anderen Zeit als im Ramadan zu fasten, sodass ich meine Arbeit fortführen kann?  

Antwort:
Was vom Gläubigen verlangt wird, wenn Ramadan beginnt, ist das Fasten im Ramadan. Wenn er schwere Arbeit zu verrichten hat, dann sollte er diese reduzieren, sodass er fasten kann. Er kann das tun, indem er zu der Zeit arbeitet, die ihm entgegenkommt, wie zu Tagesbeginn, dann enthält er sich der Arbeit, die für ihn zu schwierig ist, sodass er sein Fasten vervollständigen kann. Allah, erhaben ist Er und gepriesen, hat das Fasten zu einer Pflicht gemacht und zu einer der fünf Säulen des Islams.

Der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte: „Der Islam ist auf fünf (Säulen) aufgebaut: dem Zeugnis, dass es keinen Gott außer Allah gibt und dass Muhammad der Gesandte Allahs ist, dem Verrichten des Gebets, dem Zahlen der Zakah, dem Fasten im Ramadan und der Pilgerfahrt zum Haus für den, der dazu in der Lage ist.“

Was von jedem Muslim, ob Mann oder Frau, verlangt wird, ist das Fasten in diesem Monat und sich vor allem zu hüten, was ein Hindernis dafür darstellen könnte.
Die Arbeit endet nie und es gibt viel Zeit dafür. Es ist möglich, dass der Gläubige seine Arbeit in der Nacht erledigt oder zu Beginn des Tages, sodass es für ihn nicht zu schwierig wird, wenn er in der Mitte des Tages arbeiten muss. Der springende Punkt ist, dass du dich nach Mitteln umschauen musst, die dich zwei Dinge miteinander kombinieren lassen: Fasten und Arbeiten - auf eine Weise, die dir nicht schadet. Das ist es, was du tun musst. Was das Unterlassen des Fastens anbelangt, so ist es dir nicht gestattet.
 

Schaykh Abd al-Aziz ibn Baz, rahimahullah

Fataawa Nur ala al-Darb, 3/1233