Frage:
Einige Frauen benutzen während des Monates Ramadan ununterbrochen Pillen, damit sie ihre monatliche Blutung nicht bekommen. Somit essen sie nicht einmal einen Tag während des Monates Ramadan.[1] Ist dies erlaubt oder nicht?

Antwort:
Ich sehe keinen Grund, der dagegen spricht, solange sie keinen Schaden davonträgt. Es sollte somit kein Problem sein, denn sie haben viele Vorzüge wenn sie mit den Leuten fasten und müssen somit auch nichts nachholen.

Scheich Abdul-Aziz Aali Scheich
Fatawa Nur ala Darb, Band 16, S. 89
Übersetzt von Rida Abu Idrees

[1] Anmerkung: D.h. sie fasten den Monat komplett, ohne Tage durch die Monatsblutung nicht fasten zu können.


Frage:
Es gibt Tabletten, welche die Regel unterdrücken oder dessen Auftreten verschieben.
Ist es erlaubt, solche Tabletten während der Zeit der Hajj aus Furcht vor dem Einsetzen der Regel zu benutzen?

Antwort:
Es ist einer Frau aus Furcht vor dem Einsetzen ihrer Regel erlaubt, Tabletten zu benutzen, die diese für die Zeit der Hajj unterdrücken. Aber nur nachdem sie eine Ärztin konsultiert hat, die bestätigt, dass sie gesund ist.
Sie könnte dasselbe auch im Ramadan tun, wenn sie mit den Leuten fasten möchte.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen

Fataawa al-Mar´ah – 47. Frage



Frage:
Ist es für eine Frau erlaubt eine Medizin einzunehmen, welche die Menstruation während Ramadan vorbeugt?

Antwort:
Es ist für eine Frau erlaubt Medikamente einzunehmen, welche die Menstruation während Ramadan vorbeugt, wenn vertrauenswürdige, fachmännische Ärzte/Ärztinnen und dergleichen sicherstellen, dass sie weder der Gesundheit der Frau schaden noch schlechte Auswirkungen auf die Schwangerschaftsorgane haben.

Jedoch ist es besser, dass Frauen solche Medikamente nicht einnehmen. Allah hat den Frauen die Rukhsah (Erlaubnis) gegeben, das Fasten zu unterlassen, wenn sie ihre Menstruationsperiode im Ramadan haben und hat ihnen vorgeschrieben versäumte Tage nachzuholen. Er (Erhaben ist Er) hat dies für sie als den Weg gewählt, ihre religiöse Pflicht zu erfüllen.

Möge Allah uns Erfolg geben. Möge der Frieden und Segen auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten sein.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen

Fataawa al-Lajna ad-Da'ima; Kategorie: Ramadan; Band 10; Seite 151; Fünfte Frage der Fatwa Nummer 1216