Frage:
Ich bin eine alte Frau und seit einem Jahrzehnt bettlägerig. Ich beantrage eine Fatwa bezüglich beidem, Salah (Gebet) und Sawm (Fasten) während des Zeitraums von drei Monaten: Für einen Monat vollzog ich weder das Gebet noch observierte ich das Fasten. In den anderen zwei Monaten fastete ich nur für zwei Tage eines jeden Monats. Ich erkundigte mich, und mir wurde gesagt, ich müsse während ich in diesem Zustand bin nicht Fasten.

Antwort:
Nach Prüfung der Fatwa-Anfrage, gab das Ständige Komitee folgende Antwort:
Erstens: Es ist obligatorisch für Sie, das Salah nach Ihrer Fähigkeit zu vollziehen. Sie können dies im Sitzen tun, und wenn Sie nicht sitzen können, dann auf Ihrer Seite, oder sogar während Sie mit Ihren Beinen in Richtung Qiblah liegen. Allah (subhanahu wa ta‘aalaa) sagte:
{فَاتَّقُوا اللَّـهَ مَا اسْتَطَعْتُمْ}

„Daher fürchtet Allah, soweit ihr könnt.“ (Surah At-Taghaabun 64:16)

Als der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) nach einer kranken Person gefragt wurde, sagte er: „Vollziehe das Salah im Stehen, und wenn du nicht kannst, im Sitzen, und wenn du nicht kannst, auf der Seite liegend, und wenn du nicht kannst, auf dem Rücken liegend.“ [1]

Wenn Sie das Salah auf Ihrer Seite liegend durchführen, ist es auf der rechten Seite vorzuziehen, mit dem Gesicht in Richtung Qiblah.

Zweitens: Bezüglich dem Monat, in dem Sie es versäumten das Salah zu vollziehen: wenn dies aufgrund von Demenz geschah, dann gibt es nichts (sündhaftes) auf Ihnen. Wenn dies allerdings aufgrund Nichtwissens über das Urteil oder einer Krankheit geschah, sollten Sie die verpassten Gebete von jeder Zeit nachholen und dies so bald wie möglich!

Drittens: Sie sollten Wudu‘ mit Wasser durchführen, wenn Sie dies können, selbst mit Hilfe Ihrer Kinder oder anderen Mahaarim (Ehepartner oder nicht-heiratsfähige männliche Verwandte) oder einer Frau.
Darüber hinaus sollten Sie entweder Istinja' (Reinigung des Intimbereichs mit Wasser nach dem Wasserlassen oder Stuhlgang) oder Istijmar (Reinigung des Intimbereichs mit einem harten Material nach dem Wasserlassen oder Stuhlgang) entweder mit Stein oder Tuch dreimal oder mehrmals nach der Exkretion oder dem Wasserlassen vollziehen.
Istijmar genügt anstelle von Wasser vorausgesetzt es resultiert in Reinigung und Säuberung. Wenn Sie Wudu' nicht ausführen können, vollziehen Sie Tayammum (trockene Waschung mit reiner Erde) durch Aufklopfen auf Erde mit beiden Handflächen, hiernach überstreichen Sie Ihr Gesicht und Ihre Hände.
Vielleicht fragen sie diejenigen um Sie, Ihnen Erde zu bringen und diese bei ihrem Bett zu platzieren, sodass sie diese bei Bedarf nutzen können.

Es ist zulässig für Sie, das Dhuhr (Mittags-) und `Asr (Nachmittags-) Gebet miteinander zu kombinieren, entweder zum Zeitpunkt des früheren oder späteren (Gebets). Ebenfalls können sie das Maghrib (Abends-) und ‘Ischa‘ (Nachts-) Gebet miteinander kombinieren, entweder zum Zeitpunkt des früheren oder späteren (Gebets), wie auch andere kranke Menschen dies tun können.

Und von Allah ist der Erfolg. Möge Allahs Heil und der Segen auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und Gefährten sein.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(`Abdul-`Aziz ibn `Abdullah Al Al-Shaykh, Salih Al-Fawzan, `Abdullah ibn Ghudayyan, `Abdul-Razzaq `Afify, `Abdul-`Aziz ibn `Abdullah ibn Baz)


alifta.net> Fataawa über medizinische Fragen und die Kranken> Urteile bezüglich Taharah des Kranken> Wie sollte ein Patient, der unfähig ist sich zu bewegen Taharah durchführen; Erste Frage der Fatwa Nr. 15268;
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[1] Al-Bukhari, Sahih, Buch: Friday, Nr. 1117; Al-Tirmidhy, Sunan, Buch: Salah, Nr. 371; Abu Dawud, Sunan, Buch: Salah, Nr. 952; Ibn Majah, Sunan, Buch: Verrichtung des Gebets und dessen Sunan, Nr. 1223; Ahmad, Musnad, Band 4, S. 426.