Frage:

Ist es erlaubt, eine Metalltafel oder ein „Schild“ mit einigen Ayahs (Quranversen), dem Namen der verstorbenen Person und dem Todesdatum auf das Grab zu legen?

Antwort:

Es ist nicht erlaubt, Quranverse oder irgendetwas anderes auf Gräbern zu beschriften. Ebenso ist es nicht erlaubt, eine Eisenplatte, ein Brett oder Ähnliches zu verwenden. Es wird authentisch von Jabir (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet, dass der Prophet (Friede sei auf ihm) "das Verputzen von Gräbern, das Sitzen auf ihnen und das Bauen auf ihnen verboten hat.“ Überliefert von Imam Muslim in seinem Sahih.

Laut der Überlieferung, die von Al-Tirmidhi und Al-Nasa'i mit einem (authentischen) Sanad (Überlieferungskette) berichtet wird, findet sich folgender Zusatz: "und [verbot] das Beschriften von ihnen."

Schaykh Abdulaziz bin Baz, rahimahullah

Quelle: Majmu’ al-Fataawa Ibn Baz, Teil 4, Seite 337. Übersetzung: Abu Davut Konyevi