Frage:
Ich wurde gefragt: „Bist du geschieden?“ Und da ich extrem wütend war sagte ich: „Ja.“ Später am gleichen Tag habe ich die Scheidung, in der Anwesenheit meiner Frau und zwei männlichen Zeugen widerrufen. Was ist das Urteil diesbezüglich?

Antwort:
Die Antwort „Ja“ auf die Frage, ob du dich von deiner Frau geschieden hast oder nicht, zählt als gültige Scheidung. Wenn diese Scheidung nicht die dritte ist, ist die Rücknahme (der Scheidung) gültig. Aber wenn die erwähnte Scheidung die dritte war, ist es nicht erlaubt, die besagte Frau noch einmal zurück zu nehmen (zu heiraten), wenn sie nicht zuerst einen anderen Mann heiratet, ohne die Absicht Tahlil (Heirat, die aus dem einzigen Grund geschlossen wurde, um die Ehe zwischen zwei unwiderruflich geschiedenen Menschen wieder zu ermöglichen) zu machen.
Hiernach (der Heirat mit einem anderen Mann) darfst du die besagte Frau, mit ihrer Zustimmung wieder heiraten, unter Abschluss eines neuen Vertrags und der Zahlung einer neuen Mahr.

Bei Allah ist der Erfolg. Frieden und Segen seien auf dem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten!


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(`Abdul-Razzaq `Afify , `Abdul-`Aziz ibn `Abdullah ibn Baz)

Fatwa Nr. 2794