Frage:
Was ist das Urteil über den Verzehr von erlaubtem Fleisch in Amerika, wie Hühner usw.?
Gehören auch sie zu den Ahl al-Kitab, deren geschlachtete Opfertiere (Dhaba’ih) verzehrt und von ihnen geheiratet werden darf?
 
Antwort:
Das Verzehr des Fleisches von Opfertieren, die von den Christen und Juden in Amerika geschlachtet wurde, ist erlaubt. Denn Allah, Der Erhabene, sagte: „Heute sind euch die guten Dinge erlaubt. Und die Speise derjenigen, denen die Schrift gegeben wurde, ist euch erlaubt, und eure Speise ist ihnen erlaubt.“ [al-Maidah 5:5]

Abdullah Ibn Abbas, Allahs Wohlgefallen auf ihnen, hat gesagt: „Mit ihrer Speise, ist ihr geschlachtetes Opfertier gemeint.“

Und der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam), aß auch das Fleisch, welches von den Juden stammte, ohne nachzuhaken oder nachzufragen. Somit sind wir nicht angehalten, bzw. dürfen nicht nachfragen, wie sie dieses Opfertier geschlachtet haben. Solange dieses Opfertier von jenen geschlachtet wurde, deren Opfertiere zum Verzehr erlaubt sind, dann frage nicht weiter.

Und der Beweis hierfür ist, dass Aischa (radiAllahu anha), erwähnte, dass Leute den Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam) über Leute fragten, die ihnen Fleisch brachten, sie aber nicht wussten, ob der Name Allahs darüber gesprochen wurde oder nicht. Der Prophet sagte: „Sprecht ihr selbst den Namen Allahs und esst es.“ Sie (Aischa) sagte: „Diese Leute befanden sich in einer Zeit, welche der Zeit des Unglaubens nahe war.“ Und solchen Leuten kann die Pflicht des Sprechens des Namen Allahs darüber noch verborgen geblieben sein.

Somit hat der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam), befohlen zu Essen und zu Trinken und nicht weiter zu fragen. Dasselbe gilt auch für die Art und Weise ihres Schlachtens. Wir sind nicht dazu angehalten, bzw. sollten sie nicht nach der Art und Weise ihres Schlachtens fragen. Wir essen es und kümmern uns nicht weiter darum.

Was die Sache anbetrifft, ob sie auch heute noch zu den Ahlul-Kitab gehören, so sagen wir: Ja sie gehören zu den Ahlul Kitab, daran gibt es keinen Zweifel, auch wenn sie ungläubig sind in Bezug auf ihre Religion. Der Beweis hierfür ist die Aussage Allahs in Sura al-Maidah: „Fürwahr, ungläubig sind diejenigen, die sagen: „Gewiss, Allah ist einer von dreien.““ [al-Maidah 5:73]

Und in derselben Surah hat Er (Allah) ihre Speise (Fleisch) für uns erlaubt. Deshalb sehen wir, dass der Verzehr (des Fleisches) der Opfertiere, das von den Juden und Christen geschlachtet wurde, in diesem oder auch in einem anderen Land, erlaubt ist. Wir brauchen nicht weiter danach zu fragen weil es grundsätzlich gilt, dass es erlaubt ist.

Und das gleiche kann auch gesagt werden, in Bezug auf die Heirat von ihnen (ihren Frauen). Ausgenommen ist aber die Person, die eine schwache Persönlichkeit besitzt und befürchtet, dass wenn er von ihnen heiratet, sie ihn in seiner Religion beeinflussen werden. Zu ihm sagen wir, er solle sie (die Heirat mit ihnen) meiden, um sich vor diesem Übel zu schützen.


Schaykh Salih al Uthaimin, rahimahullah